Einspeiser > Strom
Erfahren Sie hier alles, was Sie als Strom-Einspeiser wissen müssen. Von umfassenden Informationen über benötigte Formulare bis hin zu direkten Ansprechpartnern bieten wir Ihnen Hilfestellungen für Ihren Einstieg in die Einspeisung. Unsere Experten stehen Ihnen bei allen Fragen zur Seite, damit Sie effizient in die Strom-Einspeisung starten können.
Allgemeine Anfragen:
E-Mail:
anmeldung-eigenerzeugungsanlagen@mfn.de
Photovoltaikanlagen:
Krzysztof Mazur
Tel.: 0931 36 17 63
E-Mail:
krzysztof.mazur@mfn.de
Bernd Schmitt
Tel.: 0931 36 10 30
E-Mail:
bernd.schmitt2@mfn.de
BHKW's:
Stephan Huber
Tel.: 0931 36 14 59
E-Mail:
stephan.huber@mfn.de
Mikro-PV-Anlagen / Balkonkraftwerke
Für die Anmeldung von Balkonkraftwerken bis max. 800 W (Wechselrichterleistung) / 2.000 W (Modulleistung) ist die
Registrierung im Marktstammdatenregister
ausreichend. Hier die
Registrierungshilfe
dazu.
Es werden keine weitere Daten bei der MFN benötigt.
Sollte ein Zählerwechsel erforderlich sein, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
Reservierungsverfahren für EEG-Anlagen
EEG-Anlagen kleiner 1 MW
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EEG-Anlagen größer 1 MW
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Schritt für Schritt zur EEG-Anlage
Schritt 1: Anmeldung
Schritt 2: Prüfung
Schritt 3: Errichtung und Inbetriebnahme
Schritt 4: Registrierung im Marktstammdatenregister
Sie sind bereits Einspeiser?
Zählerstand und Abrechnung
Änderung Ihrer Stammdaten
Änderung Ihres Einspeisevertrags
Wenn die Vergütung nach 20 Jahren endet...
Keine Steuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 StromStG
Die MFN betreibt ein Stromnetz, dass nicht ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien gespeist wird. Daher ist Strom aus erneuerbaren Energieträgern nicht von der Stromsteuer befreit.
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
KWK-Gesetz (KWKG)
Formulare zur Vergütung
Allgemeine Informationen
Anmeldung - Allgemeines
Anmeldung - Niederspannung
Anmeldung - Mittelspannung
Änderung Kundendaten
Auftragserteilung / Bestellung
Marktprozesse für Einspeisestellen
Am 29.10.2012 hat die Bundesnetzagentur durch den Beschluss BK6-12-153 die Marktprozesse für Einspeisestellen beschlossen.
Diese Marktprozesse beziehen sich auf § 29 Abs. 1 EnWG, § 61 Abs. 1b Nr. 3 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und § 27 Abs. 1 Nr. 5, 11, 19, 20 Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV).
Die Geschäftsprozesse basieren auf den bereits im Markt etablierten Geschäftsprozessen für die Belieferung von Entnahmekunden. Sie treffen nur dort spezielle abweichende Vorgaben, wo dies im Hinblick auf die Besonderheiten der Erzeugungsanlagen erforderlich ist und erklären im Übrigen die Marktregeln der Festlegung BK6-06-009 („GPKE“) für entsprechend anwendbar.