Einspeiser > Strom

Erfahren Sie hier alles, was Sie als Strom-Einspeiser wissen müssen. Von umfassenden Informationen über benötigte Formulare bis hin zu direkten Ansprechpartnern bieten wir Ihnen Hilfestellungen für Ihren Einstieg in die Einspeisung. Unsere Experten stehen Ihnen bei allen Fragen zur Seite, damit Sie effizient in die Strom-Einspeisung starten können.

Anfragen:

Photovoltaikanlagen:
Tel.: 0931 36 17 63
E-Mail: anmeldung-eigenerzeugungsanlagen@mfn.de

BHKW's:
Tel.: 0931 36 13 06
E-Mail: bearbeitung-eeg@mfn.de

Sie wollen Einspeiser werden?

Mikro-PV-Anlagen / Balkonkraftwerke

Keine Anmeldung bei der MFN nötig:
Balkonkraftwerken bis max. 800 W (Wechselrichterleistung) / 2.000 W (Modulleistung) brauchen nicht mehr bei der MFN angemeldet werden.

Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur:
Sie müssen jedoch eine Registrierung im Marktstammdatenregister vornehmen. Hier die Registrierungshilfe dazu.

Zählerwechsel:
Wir holen uns Ihre Daten aus dem Marktstammdatenregister. Sollten wir feststellen, dass ein Zählerwechsel erforderlich ist, werden wir auf Sie zukommen, um Sie zu informieren und einen Termin zu vereinbaren.

Reservierungsverfahren EEG-Anlagen kleiner 1 MW

Hier können Sie das gesamte Dokument einsehen und herunter laden.

Übersicht

Vorphase

Entwurfsphase

Härtefall-Option

Hinweise

Reservierungsverfahren EEG-Anlagen größer 1 MW

Hier können Sie das gesamte Dokument einsehen und herunter laden.

Übersicht

Vorprüfung (optional)

Vorphase Teil 1

Vorphase Teil 2

Entwurfsphase I

Entwurfsphase II

Option bei Verzögerung

Inkrafttreten

Hinweise

Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage

Anlagen bis 135 kW

Anlagen bis 135 kW Einspeiseleistung können Anlagenbetreiber, Anlagenerrichter oder auch Elektroinstallationsfirmen beantragen. Die Unterlagen können Sie online über unser Netzportal einreichen.

Netzportal

Anlagen größer 135 kW

Anlagen größer 135 kW Einspeiseleistung können nur Elektroinstallationsfirmen beantragen. Die Unterlagen können Sie online über unser Netzportal einreichen.

Netzportal für Installateure

Sie sind bereits Einspeiser?

Zählerstand und Abrechnung

Wenn Sie Einspeiser ohne Leistungsmessung sind, erhalten Sie von uns gegen Ende des Jahres einen Brief mit Ablesekarte für Ihren Zählerstand. Damit werden wir Ihre Abrechnung durchführen.

Link zu den Online-Portalen

Das Solarspitzen-Gesetz vom 21.02.2025

Unter diesem LINK haben wir FAQs zum Solarspitzengesetz vom 21.Februar 2025 zusammengestellt.

Änderung Ihrer Stammdaten

Sie betreiben eine Photovoltaik- oder eine andere Stromerzeugungsanlage und wollen uns mitteilen, dass sich Ihre Bankdaten oder Ihr Name geändert haben?
Oder Sie wollen zum nächsten Jahr die umsatzsteuerliche Behandlung Ihrer Anlage ändern? Hier ist eine Meldung bis zum 30.11. des Vorjahres zwingend notwendig.

In unserm Netzportal in der Antragsstrecke "Stammdatenänderung" können Sie folgende Punkte eines laufenden Einspeisevertrages ändern:

  • Persönliche Daten (Nachname, Rechnungsanschrift)
  • Bankverbindung
  • Besteuerung der Umsätze
  • Übertragung auf einen anderen Rechtsträger im Wege der Gesamtrechtsnachfolge.

Bitte beachten Sie:
Falls die Anlage verkauft, verschenkt, vererbt oder verpachtet wurde, verwenden Sie bitte die Antragsstrecke „Vertragsüberleitung".

Einstief Portal für Einspeiser

Änderung Ihres Einspeisevertrags/Vertragsüberleitung

Eine Photovoltaik- oder eine andere Stromerzeugungsanlage soll verkauft, vererbt, verschenkt oder verpachtet werden? Der Einspeisevertrag soll daher auf einen neuen oder weiteren Vertragspartner übergeleitet werden?

Dann bitten wir Sie in unser Netzportal zu gehen und dort die Antragsstrecke "Vertragsüberleitung Einspeiser" zu wählen.

Bei Erbschaftsangelegenheiten überprüfen wir stets, wem erbrechtlich die Einspeisevergütung zusteht. Hierfür benötigen wir einen Nachweis der Erbenstellung (bspw. eine des Kopie des Erbscheins).

Den Überleitungszeitpunkt teilen wir Ihnen im Bestätigungsschreiben mit. Dieser wird stets einen Monat nach Eingang der vollständigen Originalunterlagen bei uns sein. Eine rückwirkende Vertragsüberleitung können wir leider nicht durchführen.

Einstieg Portal für Einspeiser

Wenn die Vergütung nach 20 Jahren endet...

... zeigen wir Ihnen hier grundsätzliche Überlegungen zum Weiterbetrieb Ihrer Anlage auf.

Keine Steuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 StromStG

Die MFN betreibt ein Stromnetz, dass nicht ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien gespeist wird. Daher ist Strom aus erneuerbaren Energieträgern nicht von der Stromsteuer befreit.

Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)

Informationen zur KWK-Vergütung (Zuschlag)