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Erfahren Sie hier alles, was Sie als Strom-Einspeiser wissen müssen. Von umfassenden Informationen über benötigte Formulare bis hin zu direkten Ansprechpartnern bieten wir Ihnen Hilfestellungen für Ihren Einstieg in die Einspeisung. Unsere Experten stehen Ihnen bei allen Fragen zur Seite, damit Sie effizient in die Strom-Einspeisung starten können.
Anfragen:
Photovoltaikanlagen:
Tel.: 0931 36 17 63
E-Mail:
anmeldung-eigenerzeugungsanlagen@mfn.de
BHKW's:
Tel.: 0931 36 13 06
E-Mail:
bearbeitung-eeg@mfn.de
Sie wollen Einspeiser werden?
Mikro-PV-Anlagen / Balkonkraftwerke
Keine Anmeldung bei der MFN nötig:
Balkonkraftwerken bis max. 800 W (Wechselrichterleistung) / 2.000 W (Modulleistung) brauchen nicht mehr bei der MFN angemeldet werden.
Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur:
Sie müssen jedoch eine
Registrierung im Marktstammdatenregister
vornehmen. Hier die
Registrierungshilfe
dazu.
Zählerwechsel:
Wir holen uns Ihre Daten aus dem Marktstammdatenregister. Sollten wir feststellen, dass ein Zählerwechsel erforderlich ist, werden wir auf Sie zukommen, um Sie zu informieren und einen Termin zu vereinbaren.
Reservierungsverfahren EEG-Anlagen kleiner 1 MW
Übersicht
Vorphase
Entwurfsphase
Härtefall-Option
Hinweise
Reservierungsverfahren EEG-Anlagen größer 1 MW
Übersicht
Vorprüfung (optional)
Vorphase Teil 1
Vorphase Teil 2
Entwurfsphase I
Entwurfsphase II
Option bei Verzögerung
Inkrafttreten
Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage
Anlagen bis 135 kW
Anlagen größer 135 kW
Sie sind bereits Einspeiser?
Zählerstand und Abrechnung
Das Solarspitzen-Gesetz vom 21.02.2025
Änderung Ihrer Stammdaten
Änderung Ihres Einspeisevertrags
Wenn die Vergütung nach 20 Jahren endet...
Keine Steuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 StromStG
Die MFN betreibt ein Stromnetz, dass nicht ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien gespeist wird. Daher ist Strom aus erneuerbaren Energieträgern nicht von der Stromsteuer befreit.
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
Informationen zur KWK-Vergütung (Zuschlag)
Messkonzepte
Anmeldung - Allgemeines
Anmeldung - Niederspannung
Anmeldung - Mittelspannung
Änderung Kundendaten
Planungshinweise / Technische Vorgaben
Bestellung Funkrundsteuerempfänger
Marktprozesse für Einspeisestellen
Am 29.10.2012 hat die Bundesnetzagentur durch den Beschluss BK6-12-153 die Marktprozesse für Einspeisestellen beschlossen.
Diese Marktprozesse beziehen sich auf § 29 Abs. 1 EnWG, § 61 Abs. 1b Nr. 3 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und § 27 Abs. 1 Nr. 5, 11, 19, 20 Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV).
Die Geschäftsprozesse basieren auf den bereits im Markt etablierten Geschäftsprozessen für die Belieferung von Entnahmekunden. Sie treffen nur dort spezielle abweichende Vorgaben, wo dies im Hinblick auf die Besonderheiten der Erzeugungsanlagen erforderlich ist und erklären im Übrigen die Marktregeln der Festlegung BK6-06-009 („GPKE“) für entsprechend anwendbar.