Das Solarspitzen-Gesetz
Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen (sog. Solarspitzen-Gesetz)
vom 21. Februar 2025
Mit dem Solarspitzengesetz und der neuen 60-Prozent-Regelung bestehen seit dem 25. Februar 2025 wichtige Änderungen für Betreiber neuer Photovoltaik-Anlagen. Diese betreffen u. a.
- die Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen,
- die technische Ausstattung mit intelligenten Messsystemen sowie
- die Begrenzung der Einspeiseleistung.
Ziel ist es, das Stromnetz zu stabilisieren und den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien effizient zu gestalten
In den folgenden Fragen und Antworten finden Sie verständlich aufbereitete Informationen
- zu den neuen gesetzlichen Anforderungen,
- zur technischen Umsetzung und
- zu den Chancen, die sich daraus für Sie als Anlagenbetreiber ergeben.