Das Solarspitzen-Gesetz
Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen (sog. Solarspitzen-Gesetz)
vom 21. Februar 2025
Hintergrund:
In den letzten Jahren hat die Zahl der Solarstromanlagen in Deutschland erheblich zugenommen. Ende 2024 waren rund 100 GW PV-Leistung in Deutschland installiert. Bis 2030 soll nach dem Willen des Gesetzgebers die installierte PV-Leistung auf 215 GW und bis 2040 auf 400 GW ausgebaut werden.
Dieser ambitionierte Ausbaupfad der Photovoltaik geht mit zunehmenden solaren Erzeugungsspitzen einher, was zu einer erhöhten Einspeisung von Solarstrom in das öffentliche Netz führt – insbesondere in Zeiten hoher Sonneneinstrahlung zur Mittagszeit in den Sommermonaten. Diese "Spitzen“ in der Stromproduktion können zu Überlastungen und Instabilitäten im Stromnetz führen, was für die Netzbetreiber problematisch ist. Zusätzlich hat das derzeitige System der Einspeisevergütungen für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) zu einer Situation geführt, in der PV-Anlagenbetreiber auch dann eine Vergütung erhalten, wenn der Strompreis negativ ist. Ein negativer Strompreis entsteht, wenn zu viel Strom ins Netz eingespeist wird und der Stromverbrauch zeitgleich gering ist, sodass die Nachfrage nicht mit dem Angebot übereinstimmt. Der Strom findet dann zu "normalen“ Preisen keine entsprechende Nachfrage mehr, der Strompreis fällt ins Negative.
Zweck des Solarspitzengesetzes:
Die Änderungen des EEGs durch "das Solarspitzengesetz“ wurde als Reaktion auf die damit verbundenen Herausforderungen entwickelt. Die wichtigsten Ziele sind:
- Stabilisierung des Netzes: Das Gesetz soll weiterhin bei zunehmenden Photovoltaik-Erzeugungsspitzen eine ausgeglichene Systembilanz sicherstellen sowie die Zeiten negativer Strompreise reduzieren und den Marktwert des Solarstroms stabilisieren.
- Kostenreduzierung: Das Gesetz soll diese Doppelbelastung durch eine Änderung der Vergütungsregelungen entschärfen. Es sieht vor, dass auch für EEG-Anlagen mit niedriger installierter Leistung keine Vergütung mehr für Strom gezahlt wird, der in Zeiten negativer ¼h-Strompreise ins öffentliche Netz eingespeist wird.
- Anreiz für Verbraucher, sich systemdienlich zu verhalten: Das Gesetz soll zudem einen Anreiz für Endverbraucher schaffen, ihren Stromverbrauch in Zeiten hoher Solarstromproduktion zu verschieben und verstärkt auf Eigenverbrauch, statt auf die Einspeisung zu setzen. Dies fördert ein systemdienliches Verhalten, bei dem Verbraucher durch den Einsatz von Technologien wie Heimspeichern oder intelligenten Heim-Energiemanagementsystemen (HEMS) aktiv zur Stabilisierung des Netzes beitragen und gleichzeitig ihre eigene Stromrechnung optimieren können.
Maßnahmen:
Seit dem 25. Februar 2025 gilt das Solarspitzengesetz für PV-Anlagen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes in Betrieb genommen werden.
Installation eines iMSys und Steuerbox | Dimmung der Einspeisung | Keine Vergütung bei negativen Strompreisen | Flexible Nutzung der Speicher |
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Neue PV-Anlagen > 7 kW müssen ab dem 01 März 2025 mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) und einer Steuerbox installiert werden. | Bei PV-Anlagen, die kein iMSys und keine Steuerbox haben, muss die Einspeiseleistung auf 60 % der PV-Leistung gedrosselt werden. | In Zukunft erhalten auch kleine PV-Anlagebetreiber keine Einspeisevergütung, wenn sie Strom ins Netz einspeisen, während der ¼ Std -Strompreis negativ ist. | Ab 2026 können Stromspeicher auch mit Netzstrom geladen werden und hiermit flexibel für Strombezug (dyn. Tarife), Eigenverbrauch, preisoptimierte Direktvermarktung und Netzsteuerung genutzt werden. |
Auswirkungen des Gesetzes auf PV-Anlagenbetreiber:
Durch die neuen Regelungen können die Einnahmen für Haushalte, die eine PV-Anlage in der EEG-Einspeisevergütung betreiben, spürbar sinken. Angesichts der oben genannten Änderungen wird der Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Strom wirtschaftlich attraktiver. Durch den Einsatz von Batteriespeichern und HEMS-Lösungen können Betreiber den Eigenverbrauch maximieren und so potenzielle Einnahmeverluste durch reduzierte Einspeisevergütungen kompensieren.
- Eigenverbrauchsoptimierung: Durch den Einsatz eines Heim-Energiemanagementsystems (HEMS) kann der Eigenverbrauch optimiert werden. Eine HEMS-Lösung steuert Haushaltsgeräte intelligent und passt deren Betrieb an die Solarstromproduktion an. So können beispielsweise Elektroautos, Wärmepumpen und weitere Haushaltsgeräte automatisch dann genutzt bzw. geladen werden, wenn besonders viel Sonnenstrom zur Verfügung steht. Dadurch wird der Eigenverbrauch maximiert und die Abhängigkeit von Einspeisevergütungen reduziert.
- Installation von Heimspeichersystemen: Das Solarspitzengesetz setzt auch neue Anreize für den Einsatz von Heimspeichersystemen: Künftig können Heimspeicher nicht nur mit eigenerzeugten PV-Strom, sondern auch gezielt mit preisgünstigem oder sogar negativem Strompreis aus dem Netz geladen werden. Dieser Strom kann zu einem späteren Zeitpunkt – bei höheren Börsenstrompreisen – entweder für den Eigenverbrauch genutzt oder vorteilhaft wieder eingespeist werden.