Im Vordergrund ein Stromkastenzähler, im Hintergrund Hochspannungs-Stromleitungen
Partner > Messstellenbetreiber > Strom

Messstellenbetreiber für Strom

Informieren Sie sich hier über Gesetze, Verträge, Tarif- und Sperrzeiten, moderne Messgeräte und Bedienungsanleitungen, indem Sie die entsprechenden Elemente aufklappen.

Als grundzuständiger Messstellenbetreiber kümmern wir uns um Einbau, Betrieb und Wartung der Zähler (dazu zählen konventionelle sowie intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen).

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Servicecenter Messstellenbetrieb
Mo - Fr von 07:30 - 16:00 Uhr
Tel.: 0931 36 31 32
E-Mail: messstellenbetrieb-strom@mfn.de

Messstellenbetriebsgesetz

Bekanntgabe zur zukünftigen Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG)

Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

Die Mainfranken Netze GmbH übernimmt nach §3 MsbG den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber i. S. d. G., soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung nach § 5 oder § 6 MsbG durch den Anschlussnutzer bzw. den Anschlussnehmer getroffen wird.

Die Mainfranken Netze GmbH wird, soweit dies nach § 30 MsbG technisch möglich und nach § 31 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten mit intelligenten Messsystemen wie folgt ausstatten:

  • Bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh sowie bei solchen Letztverbrauchern, mit denen eine Vereinbarung nach §14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht,
  • Bei Anlagenbetreibern mit einer installierten Leistung über 7 kW.

Soweit nach MsbG die Ausstattung einer Messstelle mit intelligenten Messsystemen nicht vorgesehen ist und soweit dies nach §32 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, wird die Mainfranken Netze GmbH Messstellen an ortsfesten Zählpunkten bei Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern mindestens mit modernen Messeinrichtungen ausstatten. Dies erfolgt bei Neubauten und Gebäuden, die einer größeren Renovierung unterzogen werden bis zur Fertigstellung des Gebäudes, ansonsten im Gebäudebestand sukzessive bis zum Jahr 2032.

Bei der Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen umfasst die Standardleistung des grundzuständigen Messstellenbetreibers insbesondere folgende Leistungen:

  • Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtungen (inklusive Zusatzgeräte und Tarifschaltgeräte)
  • eichrechtskonforme Messung entnommener, verbrauchter und eingespeister Energie einschließlich der Messwertaufbereitung
  • der technische Betrieb der Messstelle
  • die form- und fristgerechte Datenübertragung jährlicher Jahresarbeitswerte
  • Abrechnung der Preise für Standardleistungen
  • manuelle Erfassung der Zählerstände

Bei der Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen umfasst die Standardleistung des grundzuständigen Messstellenbetreibers gemäß § 35 MsbG insbesondere folgende Leistungen:

  • die in § 60 MsbG benannten Prozesse einschließlich der Plausibilisierung und Ersatzwertbildung im Smart-Meter-Gateway und die standardmäßig erforderliche Datenkommunikation
  • bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von höchstens 10.000 Kilowattstunden, soweit es der variable Stromtarif im Sinne von § 40 Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes erfordert, maximal die tägliche Bereitstellung von Zählerstandsgängen des Vortages gegenüber dem Energielieferanten und dem Netzbetreiber
  • die Übermittlung der nach § 61 MsbG erforderlichen Informationen an eine lokale Anzeigeeinheit oder über eine Anwendung in einem Online-Portal, welches einen geschützten individuellen Zugang ermöglicht
  • die Bereitstellung der Informationen über das Potenzial intelligenter Messsysteme im Hinblick auf die Handhabung der Ablesung und die Überwachung des Energieverbrauchs sowie eine Softwarelösung, die Anwendungsinformationen zum intelligenten Messsystem, zu Stromsparhinweisen und -anwendungen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik enthält, Ausstattungsmerkmale und Beispielanwendungen beschreibt und Anleitungen zur Befolgung gibt
  • in den Fällen des § 31 Abs. 1 Nummer 5, Abs. 2 und 3 Satz 2 MsbG das Bereithalten einer Kommunikationslösung, mit der bis zu zweimal am Tag eine Änderung des Schaltprofils sowie einmal täglich die Übermittlung eines Netzzustandsdatums herbeigeführt werden kann
  • in den Fällen des § 40 MsbG und unter den dort genannten Voraussetzungen die Anbindung von Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und die Anbindung von Messeinrichtungen für Gas und
  • die Erfüllung weiterer sich aus den Festlegungen der Bundesnetzagentur nach den §§ 47 und 75 MsbG ergebender Pflichten, insbesondere zu Geschäftsprozessen, Datenformaten, Abrechnungsprozessen, Verträgen oder zur Bilanzierung.

Die Entgelte für den Messstellenbetrieb für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen können dem Preisblatt für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) (PDF, 144 KB) entnommen werden.

Zusatzleistungen nach § 35 Abs. 2 MsbG können separat bestellt und in Anspruch genommen werden. Eine Übersicht über mögliche Zusatzleistungen und deren Entgelte sind ebenfalls dem o.g. Preisblatt zu entnehmen. Das Preisblatt wird regelmäßig überprüft, aktualisiert und veröffentlicht. Sobald die Mainfranken Netze GmbH neue Zusatzleistungen anbietet, werden diese in das Preisblatt aufgenommen.

Zusatzleistungen sind u. a. die Bereitstellung von Strom- und Spannungswandlern sowie Tarifschaltungen, die Herstellung der Steuerbarkeit von Anlagen nach dem EEG oder KWKG sowie die Bereitstellung und Nutzung von weiteren Mehrwertdiensten.

Messstellenbetreiberrahmenvertrag

Tarifschaltzeiten

Niedertarif-/ Schwachlastzeiten für Kunden ohne Leistungsmessung SLP
Montag 00.00 - 06.00 Uhr
Montag - Freitag 22:00 - 06:00 Uhr
Samstag, Sonntag, Bayer. Feiertage 00:00 - 24:00 Uhr
Niedertarif-/ Schwachlastzeiten für Kunden mit Leistungsmessung RLM
Montag 00:00 - 06:00 Uhr
Montag - Freitag 22:00 - 06:00 Uhr
Samstag 00:00 - 06:00 Uhr und 13:00 - 24:00 Uhr
Sonntag, Bayer. Feiertage 00:00 - 24:00 Uhr

Die Niedertarif/Schwachlast- NT) und Hochtarifzeiten (HT) werden vom Netzbetreiber vorgegeben und von unserer Netzleitstelle gesteuert.

Sperrzeiten

Altanlagen (DH1, WP1) Neuanlagen (DH2, WP2)
Montag - Freitag 10:00 - 12:00 Uhr und 17:00 - 19:00 Uhr12:00 Uhr und 16:30 - 18:30 Uhr

Die Sperrzeiten gelten für elektrische Heizungsanlagen (z.B. Nachtspeicherheizungen, unterbrechbare Wärmepumpen) sowie für die Aufladung von Elektromobilen.

Moderne und intelligente Messeinrichtungen

Ihr Stromzähler wird intelligent
Intelligente Stromnetze werden in Zukunft einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass die Energiewende gelingt. Da erneuerbare Energien nicht rund um die Uhr gleichmäßig verfügbar sind, müssen Stromangebot und -nachfrage sinnvoll aufeinander abgestimmt sein. „Smarte“ Stromzähler als Schnittstelle zum intelligenten Stromnetz helfen dabei.

Wann kommt der neue Zähler?
Der Umbau der alten Zähler auf moderne Messeinrichtungen wird voraussichtlich ab Oktober 2018 schrittweise bis 2032 erfolgen. Bis dahin sollen alle Verbrauchsanlagen und Erzeugungszähler mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet sein. Wir, die Mainfranken Netze GmbH (MFN) als Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB), werden den Zählertausch ca. drei Monate vorher schriftlich ankündigen. Etwa zwei Wochen vor dem konkreten Termin werden wir Sie erneut informieren.

Was sind moderne Messeinrichtungen (mME) und worin unterscheiden sie sich von herkömmlichen Zählern?
Moderne Messeinrichtungen sind digitale Stromzähler, die den Stromverbrauch besser veranschaulichen als die aktuellen schwarzen „Ferraris“-Zähler. Während man bei den herkömmlichen Ferraris-Zählern ausschließlich den Zählerstand ablesen kann, können moderne Messeinrichtungen neben dem aktuellen Stromverbrauch auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Verbrauchswerte für die letzten 24 Monate anzeigen.

Was sind intelligente Messsysteme (iMSys)?
Neben den modernen Messeinrichtungen gibt es sogenannte intelligente Messsysteme. Diese bestehen aus einer modernen Messeinrichtung und einer Kommunikationseinheit. Intelligente Messsysteme sind in der Lage, wichtige Netz- und Verbrauchswerte zu erfassen und an den zuständigen Messstellenbetreiber, den Netzbetreiber und den Stromversorger zu übermitteln. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt.

Wer erhält welchen Stromzähler?

  • Bei einem Stromverbrauch bis zu 6.000 Kilowattstunden im Jahr bzw. einer Einspeiseleistung bis zu 7 Kilowatt (z. B. durch Photovoltaik- oder Kraft-Wärme-Anlagen) werden moderne Messeinrichtungen eingebaut.
  • Liegt der jährliche Stromverbrauch bzw. die Einspeiseleistung höher, erhält der Kunde ein intelligentes Messsystem.
  • Bei allen unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen (z. B. Nachtspeicherheizung, Wärmepumpe) werden ebenfalls intelligente Messsysteme verbaut.
  • Zur Eingruppierung dient der Durchschnitt des Energieverbrauchs der letzten drei abgerechneten Jahre.

Unsere Flyer zum Downloaden

Ihr Stromzähler wird intelligent. Alles was Sie über moderne Messtechnik wissen müssen (PDF, 2.846 KB)

Ihr neuer elektronischer Zähler - Kurzanleitung zu Ihrer modernen Messeinrichtung (PDF, 2.942 KB)

Funktionsweise eines intelligenten Messsystems

Youtube-Video (externer Verweis)

Wo kann ich die Messwerte meines intelligenten Messsystems sehen?

Um die Messwerte Ihres intelligenten Messsystems einzusehen, loggen Sie sich unter folgendem externen Link ein:

Plusportal

Das Plusportal ist eine einfache und freiwillige Möglichkeit Ihres Messstellenbetreibers Mainfranken Netze GmbH, Ihren Verbrauch zu visualisieren. Die angezeigten Messwerte dienen nur der bildlichen Darstellung. Sie sind nicht abrechnungsrelevant. Eine weitere Möglichkeit der Auslesung Ihrer Verbrauchsdaten bietet z. B. die HAN-Schnittstelle am Gateway. Die Software hierfür (Transparenz- und Displaysoftware TRuDI) ist bei der Physikalisch-Technische Bundesanstalt PTB erhältlich.

Ihre Zugangsdaten können Sie bei unserem Serviceteam unter 0931 36 31 32 anfordern.

Abkürzungen

Abkürzung Bedeutung
eHZ elektronischer Haushaltszähler
gMSB grundzuständiger Messstellenbetreiber
HT/NT Hochtarif/Niedertarif
iMSys intelligentes Messsystem
kME konventionelle Messeinrichtung
MFN Mainfranken Netze GmbH
mME moderne Messeinrichtung
MsbG Messstellenbetriebsgesetz
POG Preisobergrenze (§ 31 MsbG)
SMGW Smart Meter Gateway

FAQ - Grundsätzliches

Was ist der Hintergrund für den Einbau digitaler Zähler?

Die Grundlage bildet das Gesetz zur „Digitalisierung der Energiewende“, welches im September 2016 in Kraft getreten ist. Im darin enthaltenen Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt der Gesetzgeber die Einführung moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme anstelle der bisher eingesetzten analogen „Ferraris-Zähler“.

Das Gesetz verpflichtet uns, die MFN, als grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) zur Umrüstung der Zähler.

Intelligente Messsysteme helfen die Datenverfügbarkeit und Steuerbarkeit der Netze zu verbessern. Somit ist der Wechsel der Zählertechnologie ein weiterer Schritt zur erfolgreichen Umsetzung der Energiewende.

Kann man die Ausstattung der Messstelle mit digitalen Stromzählern verhindern?

Nein, das ist laut Gesetz nicht möglich. Die grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB) sind zum Einbau neuer Zähler verpflichtet. Bis zum Jahr 2032 sind alle konventionellen Messeinrichtungen (kME) gegen moderne Messeinrichtungen (mME) auszutauschen.

Was ist ein intelligentes Messsystem (iMSys)?

Ein intelligentes Messsystem besteht aus zwei Komponenten, die den Sicherheitsvorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entsprechen:

  • Moderne Messeinrichtung: zum Messen (Zähler)
  • Smart Meter Gateway: zur Datenübermittlung

Intelligente Messsysteme sind damit in der Lage, wichtige Netz- und Verbrauchswerte zu erfassen und zu übertragen.

Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt über eine gesicherte Datenverbindung – derzeit hauptsächlich über Mobilfunknetze.

Was ist eine moderne Messeinrichtung (mME)?

Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Stromzähler, der den Stromverbrauch elektronisch erfasst. Die Funktion ist vergleichbar mit dem eines schwarzen, alten Ferraris-Zählers und löst diesen ab - die Anzeige ist jetzt digital (Display).

Anders als beim bestehenden Zähler zeigen moderne Messeinrichtungen auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate an.

Eine Möglichkeit der Fernauslesung bzw. eines Fernzugriffes besteht ohne Kommunikationseinheit nicht.

Was ist ein Smart Meter Gateway (SMGW)?

Ein Smart Meter Gateway ist die Kommunikationseinheit zur automatischen Datenübertragung des Zählerstands. Am SMGW können ein oder mehrere Messgeräte (Zähler) angeschlossen werden.

Welche Funktion haben intelligente Messsysteme?

Intelligente Messsysteme sind die technische Basis für verschiedene Anwendungen in den Bereichen: Netzbetrieb (Smart Grid), Strommarkt (Ein- und Verkauf), Energieeffizienz und Visualisierung und dienen dabei als Datenspeicher und Kommunikationseinheit.

Digitale Stromzähler sollen zukünftig auch Grundlage für neue Produkte und Dienstleistungen sein, wie z. B. zeit- und lastvariable Tarife.

Welche Vorteile bieten intelligente Messysteme?

  • Mehr Transparenz beim Stromverbrauch, was einen effizienteren Umgang mit Energie möglich macht
  • Zukünftige Möglichkeit der gleichzeitigen Ablesung und Messwertübertragung von Strom, Gas, Wasser und Fernwärme (Spartenbündelung)
  • Zeitersparnis für den Kunden, da er bei der Ablesung nicht mehr vor Ort sein muss
  • Effiziente Planung und Steuerung des Stromnetzes für Netzbetreiber
  • Monatsgenaue Abrechnung
  • Einfacher Wechsel in andere Tarifformen, z. B. HT/NT
  • Einfacher Lieferantenwechsel – keine manuelle Ablesung mehr notwendig
  • Sehr kompakter Zähler (eHZ), welcher auch unter Spannung gewechselt werden kann (keine Abschaltung mehr nötig)

FAQ - Datenschutz und Sicherheit

Welche Daten werden erhoben?

Intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen erheben Daten über den Stromverbrauch eines Kunden. Zukünftig sind auch andere Sparten möglich.

Sie speichern KEINE persönlichen Daten, die den Kunden identifizieren können!

Intelligente Messsysteme erheben alle 15 Minuten den Stromverbrauch (auf Wunsch auch zusätzliche Messwerte möglich).

Zum Auslesen der erhobenen Messwerte durch eine moderne Messeinrichtung ist weiterhin eine manuelle Ablesung vor Ort notwendig. Das Display des Zählers besteht aus zwei Zeilen. Dabei ist die obere Zeile (Abrechnungsrelevant) immer sichtbar. Die erhobenen Daten werden nur im Gerät abgespeichert. Die Anzeige in der unteren Zeile ist durch eine PIN geschützt, zu der nur der Kunde Zugang hat.

Bei intelligenten Messsystemen werden die erhobenen Messwerte über das Gateway übertragen. Die Daten werden immer verschlüsselt und zertifiziert (elektronisches Zertifikat auf Gateway) weitergegeben.

Alle Marktteilnehmer erhalten nur die Daten, die sie für ihre Weiterverarbeitung brauchen oder zu deren Empfang und Verarbeitung der Kunde sie ermächtigt hat.

Welche Daten können angezeigt und übertragen werden?

Moderne Messeinrichtungen zeigen nach der PIN-Eingabe in der unteren Display-Zeile wahlweise die aktuelle Leistung oder den Verbrauch über einen bestimmten Zeitraum (tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte der letzten 24 Monate). Diese Daten dienen zur Information und sind nicht abrechnungsrelevant. Zweirichtungszähler zeigen zudem noch den derzeitigen Bezug oder Einspeisung als Richtung an.

Intelligente Messsysteme übertragen sogenannte „Zählerstandsgänge“ an die berechtigten Marktpartner. Ein Zählerstandsgang ist die Abfolge von Zählerständen im 15-Minuten-Takt, durch den sich der Stromverbrauch zeitlich besser zuordnen und darstellen lässt.

Was passiert mit den Daten, die das intelligente Messsystem erfasst?

Das Messstellenbetriebsgesetz regelt nach strengen Vorgaben die Weitergabe von Daten ausschließlich an berechtigte Stellen wie z. B. Netzbetreiber und Lieferant. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Messdaten dürfen nur zur Erfüllung bestimmter, gesetzlich definierter Zwecke z. B. Abrechnung oder, mit Einwilligung des Anschlussnutzers, für weitere Zwecke erfolgen.

Wer hat Zugriff auf die Daten?

Nur Sie (über eine PIN) sowie der zuständige Messstellenbetreiber, der Netzbetreiber und der Lieferant haben Zugriff auf die Daten und dürfen diese ohne Zustimmung des Kunden nicht teilen!

Wie datenschutzrechtlich sensibel sind die mit iMSys erhobenen Daten?

Bei den erfassten Daten handelt es sich um zählerspezifische Daten wie z. B. Verbrauchswerte. Die MFN verpflichtet sich deshalb zur Einhaltung der Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Messstellenbetriebsgesetzes, die höchste Sicherheitsmaßnahmen vorsehen, um die sensiblen Daten zu schützen.

Wie werden Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet?

Als kommunalem Unternehmen ist es der MFN ein besonderes Anliegen, die Daten ihrer Kunden zu schützen. Die gesetzliche Grundlage mit hohen Anforderungen bildet hierbei das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Durch ein Schutzprofil des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gilt für intelligente Messsysteme ein höherer Standard als beim Online-Banking.

Die kontinuierliche Fortentwicklung des Schutzprofils gewährleistet auch in Zukunft ein hohes Sicherheitsniveau. Bereits im Einsatz befindliche intelligente Messsysteme werden fortlaufend aktualisiert.

Erhöhen die neuen Zähler das Risiko von Cyberangriffen?

Moderne Messeinrichtungen sind nicht an ein Kommunikationsnetz angebunden. Ohne SMGW ist ein Abruf der Daten aus der Ferne nicht möglich.

Das Gateway der intelligenten Messsysteme unterliegt höchsten Sicherheitsstandards (z. B. BSI). Bestimmte Sicherheitsmerkmale werden dabei bereits bei der Produktion im Gerät hinterlegt, was den Zugriff Unberechtigter vermeiden soll und die Geräte besonders sicher macht.

Wie funktioniert die Datenübertragung beim iMSys eigentlich?

Die Messwertübertragung erfolgt nur bei intelligenten Messsystemen. Voraussichtlich wird überwiegend Mobilfunk eingesetzt.

Hat der Vermieter Zugriff auf das individuelle Verbrauchsverhalten des Mieters?

Bei modernen Messeinrichtungen kann das individuelle Verbrauchsverhalten nur mit Hilfe einer persönlichen PIN im Display abgelesen werden. Der abrechnungsrelevante Zählerstand wird, wie beim konventionellen Zähler, immer angezeigt.

Bei intelligenten Messsystemen haben nur autorisierte Personen die Möglichkeit die Daten zu empfangen.

FAQ - Einbau

Was bedeutet „gesetzlicher Pflichteinbaufall“?

Laut MsbG sind bestimmte Verbrauchs- und Erzeugergruppen verpflichtend auf intelligente Messsysteme umzurüsten. Diese werden als „gesetzlicher Pflichteinbaufall“ bezeichnet. Eine Möglichkeit für den Kunden den Einbau abzulehnen, besteht nicht.

Wer wird mit einem iMSys bzw. einer modernen Messeinrichtung ausgestattet?

Bei einem Stromverbrauch bis zu 6.000 Kilowattstunden im Jahr bzw. einer Einspeiseleistung bis zu 7 Kilowatt (z. B. durch Photovoltaik- oder Kraft-Wärme-Anlagen) werden moderne Messeinrichtungen eingebaut.

Liegt der jährliche Stromverbrauch bzw. die Einspeiseleistung höher, erhält der Kunde ein intelligentes Messsystem.

Bei allen unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen (z. B. Nachtspeicherheizung, Wärmepumpe) werden ebenfalls intelligente Messsysteme verbaut.

Zur Eingruppierung der Kunden dient der Durchschnitt des Energieverbrauchs aus den letzten drei abgerechneten Jahresverbräuchen.

Ist der Einbau eines iMSys bzw. einer mME verpflichtend?

Ja, der Einbau ist dem Gesetz nach verpflichtend. Ein Wahlrecht für den Kunden ist im Gesetz nicht vorgesehen.

Ab wann werden moderne mME und iMSys durch den Messstellenbetreiber eingebaut?

Der Umbau der konventionellen Zähler auf moderne Messeinrichtungen wird voraussichtlich ab Oktober 2018 schrittweise bis 2032 erfolgen. Bis dahin sollen alle Verbrauchs- und Erzeugungsanlagen mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet sein.

Als gMSB ist die MFN zum Einbau der neuen Stromzähler verpflichtet. Unsere Kunden werden ca. drei Monate vor dem Umbau auf die digitale Messtechnik schriftlich informiert.

Sind Smart Meter Gateways und dazugehörige EDV-Systeme verfügbar (Marktreife ist durch BSI zu zertifizieren), erfolgt die Ausbringung des intelligenten Messsystems im Netzgebiet der MFN.

Wie erfolgt der Umbau und wieviel Zeit wird benötigt?

Der Umbau kann nur erfolgen, wenn der Zählerschank den gültigen technischen Regeln entspricht, evtl. ist hier ein in das Installationsverzeichnis der MFN eingetragenes Elektroinstallationsunternehmen zu Rate zu ziehen.

Der Einbau moderner Messeinrichtungen dauert in etwa 30 Minuten. Dabei kann es zu kurzen Unterbrechungen der Stromversorgung kommen. Bitte schützen Sie Ihre Geräte wie z. B. Kühlschrank, Computer und TV und trennen Sie diese vom Stromnetz während des Zählertausches. Zukünftig kann ein Zählertausch, dank einer neuen Stecktechnik (eHz), ohne Stromunterbrechung erfolgen.

Der Einbautermin wird in einem separaten Anschreiben und etwa zwei Wochen im Voraus bekannt gegeben und kann bei Bedarf abgestimmt werden.

Für den Einbau moderner Messeinrichtungen muss in der Regel keine Veränderung der Hausanlage vorgenommen werden. Die neuen Zähler sind ungefähr genauso groß und passen daher an die Stelle der bisherigen Zähler.

Beim Einbau intelligenter Messsysteme muss zusätzlich pro Gebäude ein Smart Meter Gateway zur Datenübertragung installiert werden. Dieses wird im Zählerschrank oder auf dem neuen Zähler befestigt (ggf. mit einer kleinen Mobilfunkantenne) und dauert etwas länger.

Wer baut beim Kunden ein?

Der Einbau kann durch die MFN selbst oder durch einen Dienstleister, welcher durch die MFN beauftragt wurde, erfolgen. Der Mitarbeiter oder Dienstleister hat sich entsprechend auszuweisen.

Brauche ich einen Internetanschluss, um ein iMSys zu betreiben?

Nein. Das intelligente Messsystem überträgt Daten über eine eigene, unabhängige Verbindung.

FAQ - Nutzen

Was können iMSys?

Im Unterschied zu den konventionellen Zählern können sie den angefallenen Verbrauch in Echtzeit darstellen und Auswertungen für bestimmte Zeiträume abbilden.

Kunden erhalten mit den neuen Zählern detaillierte Informationen zu ihrem Stromverbrauch und können damit besonders ineffiziente Elektrogeräte besser identifizieren.

Wie profitieren Verbraucher unmittelbar vom Einsatz iMSys?

Ein wesentlicher Vorteil ist die hohe Transparenz des Energieverbrauchs aufgrund der Einsicht in die aktuellen Verbrauchswerte.

Mit der Kommunikationsanbindung des Zählers entfällt außerdem die Verbrauchsablesung vor Ort.

Zukünftig soll der Energieverbrauch komfortabel vom Computer oder Mobiltelefon aus eingesehen werden können.

Wie hoch ist das Einsparpotenzial bei Nutzung der neuen Messsysteme?

Das tatsächliche Einsparpotenzial hängt von unterschiedlichen, individuellen Faktoren ab. Dazu gehört das Nutzungsverhalten der Letztverbraucher, das Alter und die Energieeffizienzklasse der elektrischen Geräte sowie deren Betriebszeit.

Kann mit den neuen Zählern der Verbrauch einzelner Hausgeräte bestimmt werden?

Moderne Messeinrichtungen erfassen den Gesamtverbrauch des Haushalts. Der Kunde kann sich die momentane Leistung anzeigen lassen. Rückschlüsse auf einzelne Geräte sind unter Umständen möglich.

Was ist das Plusportal?

Das Plusportal ist eine einfache und freiwillige Möglichkeit Ihres Messstellenbetreibers Mainfranken Netze GmbH, Ihren Verbrauch zu visualisieren. Die angezeigten Messwerte dienen nur der bildlichen Darstellung. Sie sind nicht abrechnungsrelevant. Eine weitere Möglichkeit der Auslesung Ihrer Verbrauchsdaten bietet z. B. die HAN-Schnittstelle am Gateway. Die Software hierfür (Transparenz- und Displaysoftware TRuDI) ist bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt PTB erhältlich.

FAQ - Kosten

Wer trägt die Kosten für die digitale Zählertechnik, den Einbau und die Wartung?

Für den Einbau selbst entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Kosten. Die Kosten für Zähler, Einbau, Betrieb und Wartung sind für die gesetzlichen Standardleistungen in der gesetzlich festgelegten Preisobergrenze (POG) lt. Preisblatt Messstellenbetrieb moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme (PDF, 144 KB) abgedeckt.

Muss der Zählerschrank für den Einbau der neuen Technik umgebaut werden, z. B. aus Platzgründen oder weil dieser nicht mehr den technischen Vorschriften entspricht, trägt der Anschlussnehmer, also der Haus- oder Wohnungseigentümer, die Kosten. Der Umbau muss durch eine Fachfirma erfolgen, siehe Installateurverzeichnis der MFN (PDF, 36 KB) .

Wie hoch sind die jährlichen Kosten für den Kunden?

Für den Betrieb gilt die gesetzlich vorgeschriebene POG. Für eine moderne Messeinrichtung beträgt das gesetzlich maximal zulässige Jahresentgelt 20 Euro brutto.

Für die Kunden von intelligenten Messsystemen gelten abhängig vom jährlichen Stromverbrauch bzw. der Leistungsgröße der dezentralen Erzeugungsanlage unterschiedliche POG‘s.

Siehe Preisblatt Messstellenbetrieb moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme (PDF, 144 KB) .

FAQ - Messstellenbetrieb in Würzburg

Welche Rolle nimmt die MFN als grundzuständiger Messstellenbetreiber ein?

Die MFN ist der Netzbetreiber der Stadtwerke Würzburg AG. Das Unternehmen trägt die Verantwortung für Planung, Errichtung, Betrieb und Wartung des Stromverteilungsnetzes sowie des grundzuständigen Messstellenbetriebs.

Diese und weitere Aufgaben sind im § 35 MsbG geregelt.

Wie wird über den Einbau der mME und iMSys informiert?

Die MFN als gMSB informiert ihre Kunden ca. drei Monate vor dem Umbau auf die digitale Messtechnik schriftlich. Zusätzlich findet der Kunde alle Informationen zum Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme unter: www.mainfrankennetze.de

Weitere Infos finden Sie auch auf der Seite der Bundesnetzagentur .