Netzkunden > Strom > SteuVE 14a EnWG
Die zunehmende Nutzung von Wärmepumpen, Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, Stromspeichern und Klimaanlagen stellt das Stromnetz aufgrund ihrer hohen Bezugsleistung vor neue Herausforderungen.
Um das Stromnetz effizient und sicher zu betreiben, hat der Gesetzgeber im § 14a EnWG der Bundesnetzagentur die Aufgabe übertragen, klare Regelungen für die netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zu schaffen.
Ab dem 1. Januar 2024 sind die Stromnetzbetreiber dazu berechtigt, bei drohenden Netzengpässen den Strombezug neu in Betrieb genommener steuerbarer Verbrauchseinrichtungen gezielt zu reduzieren. Wichtig dabei: Der normale Haushaltsstrom bleibt davon unberührt.
Als Betreiber sind Sie verpflichtet, Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung bei uns anzumelden und deren Steuerbarkeit sicherzustellen. Im Gegenzug profitieren Sie von einem reduzierten Netzentgelt und leisten einen wichtigen Beitrag zur Stabilität unseres Stromnetzes.
Netzanschlussmanagement
Mo - Do: 07:30 - 15:30 Uhr
Fr: 07:30 - 12:30 Uhr
Domstraße 26
(Zugang über das WVV-Kundenzentrum)
97070 Würzburg
Tel.: 0931 36 1303
Fax: 0931 36 1452
E-Mail:
netzanschluesse@mfn.de
Was zählt zu den steuVE?
Private Ladeeinrichtungen für E-Autos (Wallbox)
Wärmepumpen
Anlagen zur Raumkühlung
Stromspeicher
Voraussetzung ist außerdem, das die Anlagen unmittelbar oder mittelbar über die Umspannung MS/NS an die Niederspannung angeschlossen sind.
Was sind Bestands- und Neuanlagen?
Bestandsanlagen mit Inbetriebnahme vor dem 01.01.2024
Neuanlagen mit Inbetriebnahme nach dem 01.01.2024
Bestandsanlagen ohne Steuerungsfähigkeit
Wie wird die Anlage gesteuert?
Direktansteuerung
Steuerung mittels Energiemanagementsystem
Wenn wir Ihre Anlage steuern (dimmen), wird der normale Stromverbrauch im Haushalt davon nicht betroffen sein. Außerdem muss an jeder steuerbaren Verbrauchseinrichtung eine Mindestleistung von 4,2 kW zur Verfügung stehen.
Welche Netzentgeltreduzierungen gibt es?
Modul 1 - gültig ab 01.01.2024
Modul 2 - gültig ab 01.01.2024
Modul 3 - gültig ab 01.01.2025
Bitte beachten Sie, dass Sie das reduzierte Netzentgelt auch bei Ihrem Stromlieferanten anmelden. Nur wenn die Anlage beim Netzbetreiber und beim Stromlieferanten bekannt ist, kann das reduzierte Netzentgelt abgerechnet werden. Prinzipiell ist jeder Wechsel des Netzentgeltmoduls bei Ihrem Stromlieferanten anzuzeigen.