Einspeiser > Strom > Einspeiser werden

Erfahren Sie hier alles, was Sie wissen müssen, um Einspeiser zu werden.

Anfragen:

Photovoltaikanlagen:
Tel.: 0931 36 17 63
E-Mail: bearbeitung-eeg@mfn.de

BHKW's:
Tel.: 0931 36 13 06
E-Mail: bearbeitung-eeg@mfn.de

Sie wollen Einspeiser werden?

Solarsteckergeräte / Balkonkraftwerke

Keine Anmeldung wenn ...

Für ein Steckersolargerät gelten vereinfachte Regeln.

Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht erforderlich, wenn

  • die Modulleistung insgesamt maximal 2.000 Watt (2 kWp) und
  • die Wechselrichterleistung insgesamt maximal 800 VA nicht überschreitet.

Die Leistungsgrenzen gelten für alle Steckersolargeräte hinter derselben Entnahmestelle. Werden mehrere Geräte betrieben, sind deren Modulleistungen und Wechselrichterleistungen zusammenzurechnen.

Registrierung im Markstammdatenregister

Wichtig: Sie müssen die Anlage jedoch innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren.

Hier die Registrierungshilfe dazu.

Zählerwechsel

Wir holen uns Ihre Daten aus dem Marktstammdatenregister.
Stellen wir fest, dass ein Zählerwechsel erforderlich ist, werden wir auf Sie zukommen, um Sie zu informieren und einen Termin zu vereinbaren.

EEG-Anlagen

bis 135 kW

Anlagen bis 135 kW Einspeiseleistung können Anlagenbetreiber, Anlagenerrichter oder auch Elektroinstallationsfirmen beantragen. Die Unterlagen können Sie online über unser Netzportal einreichen.

Zum Einstieg Netzportal

größer 135 kW

Anlagen größer 135 kW Einspeiseleistung kann nur Ihr Elektroinstallateur beantragen. Die Unterlagen können Sie online über unser Netzportal einreichen.

Einstieg für Installateure

Reservierungsverfahren EEG-Anlagen kleiner 1 MW

Hier können Sie das gesamte Dokument einsehen und herunter laden.

Übersicht

Vorphase

Entwurfsphase

Härtefall-Option

Hinweise

Reservierungsverfahren EEG-Anlagen größer 1 MW

Hier können Sie das gesamte Dokument einsehen und herunter laden.

Übersicht

Vorprüfung (optional)

Vorphase Teil 1

Vorphase Teil 2

Entwurfsphase I

Entwurfsphase II

Option bei Verzögerung

Inkrafttreten

Hinweise