Einspeiser > Strom > Einspeiser sein

Erfahren Sie hier alles, was Sie wissen müssen, wenn Sie bereits Einspeiser sind.

Anfragen:

Photovoltaikanlagen:
Tel.: 0931 36 17 63
E-Mail: bearbeitung-eeg@mfn.de

BHKW's:
Tel.: 0931 36 13 06
E-Mail: bearbeitung-eeg@mfn.de

Sie sind bereits Einspeiser?

Zählerstand und Abrechnung

Wenn Sie Einspeiser ohne Leistungsmessung sind, erhalten Sie von uns gegen Ende des Jahres einen Brief mit Ablesekarte für Ihren Zählerstand. Damit werden wir Ihre Abrechnung durchführen.

Link zu den Online-Portalen

Änderung Ihrer Stammdaten

Sie betreiben eine Photovoltaik- oder eine andere Stromerzeugungsanlage und wollen uns mitteilen, dass sich Ihre Bankdaten oder Ihr Name geändert haben?
Oder Sie wollen zum nächsten Jahr die umsatzsteuerliche Behandlung Ihrer Anlage ändern? Hier ist eine Meldung bis zum 30.11. des Vorjahres zwingend notwendig.

In unserm Netzportal in der Antragsstrecke "Stammdatenänderung" können Sie folgende Punkte eines laufenden Einspeisevertrages ändern:

  • Persönliche Daten (Nachname, Rechnungsanschrift)
  • Bankverbindung
  • Besteuerung der Umsätze
  • Übertragung auf einen anderen Rechtsträger im Wege der Gesamtrechtsnachfolge.

Bitte beachten Sie:
Falls die Anlage verkauft, verschenkt, vererbt oder verpachtet wurde, verwenden Sie bitte die Antragsstrecke „Vertragsüberleitung".

Einstief Portal für Einspeiser

Änderung Ihres Einspeisevertrags/Vertragsüberleitung

Eine Photovoltaik- oder eine andere Stromerzeugungsanlage soll verkauft, vererbt, verschenkt oder verpachtet werden? Der Einspeisevertrag soll daher auf einen neuen oder weiteren Vertragspartner übergeleitet werden?

Dann bitten wir Sie in unser Netzportal zu gehen und dort die Antragsstrecke "Vertragsüberleitung Einspeiser" zu wählen.

Bei Erbschaftsangelegenheiten überprüfen wir stets, wem erbrechtlich die Einspeisevergütung zusteht. Hierfür benötigen wir einen Nachweis der Erbenstellung (bspw. eine des Kopie des Erbscheins).

Den Überleitungszeitpunkt teilen wir Ihnen im Bestätigungsschreiben mit. Dieser wird stets einen Monat nach Eingang der vollständigen Originalunterlagen bei uns sein. Eine rückwirkende Vertragsüberleitung können wir leider nicht durchführen.

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Wenn die Vergütung nach 20 Jahren endet...

... zeigen wir Ihnen hier grundsätzliche Überlegungen zum Weiterbetrieb Ihrer Anlage auf.