Hier können Sie online

  • einen Netzanschluss für Strom, Gas, Wasser oder Fernwärme beantragen,
  • im Strom ein zustimmungspflichtiges Gerät (>12 kW) anmelden,
  • einen Fernwärme-Netzanschluss für ein Einfamilienhaus am Hubland beantragen,
  • einen bestehenden Netzanschluss kündigen.

Ihre Antragsmöglichkeiten

im Bereich Netzanschluss

Ihre Antragsmöglichkeiten

im Bereich Zählerservice

Ihr Weg zum Netzanschluss

Von der Anmeldung im Netzportal bis zum Setzen des Zählers.

... Schritt für Schritt erklärt:

1 Anmeldung im Portal (Antragsteller)

Sie als Antragsteller (Anschlussnehmer/Installationsfirma/Bauträger) registrieren oder melden sich im Netzportal an.

Bitte beachten Sie: Als Installationsfirma oder Bauträger benötigen Sie eine Vollmacht des Anschlussnehmers.

Hier finden Sie eine Anleitung zum Amelden/Registrieren und Arbeiten im Netzportal (Kundenmarktplatz)

2 Anfrage Netzanschluss (Antragsteller)

Sie als Antragsteller (Anschlussnehmer/Installationsfirma/Bauträger) beantragen einen Netzanschluss in der gewünschten Sparte durch vollständiges Befüllen des Antrages.

Wir prüfen Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität. Falls Korrekturen notwendig sind, kontaktieren wir Sie per E-Mail.

Wenn Sie den aktuellen Status Ihres Antrages einsehen möchten, können Sie diesen jederzeit über die Navigationsleiste in Ihren persönlichen Daten (hier: „Bestellungen“) einsehen.

Bitte vergessen Sie nicht, den Antrag abzuschicken.

Noch nicht vollständig ausgefüllte oder nicht abgeschickte Anträge werden im Warenkorb zwischengespeichert.

3 Erstellen des Angebotes (MFN)

Wir erstellen Ihnen ein individuelles Netzanschluss-Angebot.

Sie werden per E-Mail informiert, dass das unser Angebot im Netzportal vorliegt.

Das Angebot enthält die Netzanschlusskosten und den Baukostenzuschuss. Außerdem senden wir Ihnen den Netzanschlussvertrag zu.

Die Kontaktdaten Ihres Ansprechpartners (unser Netzmeister) werden im Angebot genannt.

4 Angebot beauftragen (Antragsteller)

Sie als Antragsteller prüfen das Angebot inklusive des beigefügten Netzanschlussvertrages.

Wenn Sie mit allen Angaben einverstanden sind, dann muss das Angebot im Netzportal angenommen und „zahlungspflichtig bestellt“ werden.

Bei Rückfragen zu den Kosten oder zum Netzanschlussvertrag können Sie sich an unser Netzanschlussbüro wenden:
Tel.: 0931 36 1303, E-Mail:  netzanschluesse@mfn.de .

Bei technischen Rückfragen oder Fragen zur Ausführung wenden Sie sich bitte an den Netzmeister, der Ihnen als Ansprechpartner im Angebot genannt wird.

Als Installationsfirma oder Bauträger sind Sie verpflichtet, das Angebot mit den Anschlussnehmer abzustimmen.

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Sollten Sie nicht mehr an der Anfrage interessiert sein, lehnen Sie den Vorgang ab. Der Vorgang wird geschlossen und beendet.

5 Ausführung des Netzanschlusses (MFN)

Bitte beachten Sie: Bevor der Netzanschluss von uns ausgeführt wird, müssen Sie als Antragsteller (Anschlussnehmer/Installationsfirma/Bauträger) proaktiv einen Vor-Ort-Termin mit dem zuständigen Netzmeister zur Besichtigung des Anschlussortes abstimmen. Die Kontaktdaten des Netzmeisters finden Sie auf dem Netzanschluss-Angebot.

Vor Ort werden dann die notwendigen Details und der Ausführungstermin besprochen.

Am Ausführungstermin wird der Netzanschluss von uns errichtet.

6 Inbetriebsetzungs- bzw. Stromzählerantrag (Installationsfirma)

Bitte beachten Sie: Sind Sie Anschlussnehmer oder ein Bauträger, müssen Sie nach der Fertigstellung des Netzanschlusses proaktiv eine Installationsfirma beauftragen.

Diese reicht einen Inbetriebsetzungsantrag (für Gas, Wasser oder Fernwärme) bzw. einen Stromzählerantrag über das Netzportal ein, damit wir nun den Zähler setzen können.

7 Setzen des Zählers (MFN)

Nachdem der Stromzähler- bzw. der Inbetriebsetzungsantrag eingereicht wurde, kann die Installationsfirma über das Netzportal oder telefonisch einen Termin für die Zählersetzung vereinbaren.

Nachdem wir den Zähler installiert haben, kann Gas, Wasser, Strom oder Fernwärme entnommen werden.

Kündigung des Netzanschlusses (Antragsteller)

Mit diesem Antrag können Sie Ihren Netzanschluss kündigen.

Der Netzanschluss wird durch Abtrennen der Leitung dauerhaft vom Netz getrennt. Damit ist er endgültig nicht mehr nutzbar.

Dies hat zur Folge, dass alle Rechte, die sich aus der Versorgung mit der in diesem Antrag ausgewählten Sparte ergeben haben, erlöschen.

Eine erneute Netznutzung ist nur durch Erstellung eines neuen Netzanschlusses möglich. Die Anfrage hierzu ist über das Netzportal an den Netzbetreiber zu richten. Der neue Netzanschluss wird dem Anschlussnehmer zu den dann gültigen Preisen, gegebenenfalls zusammen mit dem Baukostenzuschuss, in Rechnung gestellt.

Baustrom/Bauwasser

Beide Anschlüsse können noch nicht über unser Netzportal beantragt werden.
Sie bzw. Ihr Installateur muss diese Anträge auf dem herkömmlichen Weg einreichen.
Die Infos dazu finden Sie unter folgenden Seiten:

Sie können auch Ihren zuständigen Netzmeister ansprechen, der Ihnen auf dem Netzanschluss-Angebot genannt wird.

Bedienungsanleitung

Anleitung zum Anmelden/Registrieren und Arbeiten im Netzportal