Hier können Sie Anträge für folgende Anlagen online einreichen:

Ihre Antragsmöglichkeiten

im Bereich Erzeugungsanlagen

Ihr Weg zur Einspeisevergütung

Von der Anmeldung im Netzportal bis zur Einspeisevergütung.

... Schritt für Schritt erklärt

Begriffe

Antragsteller: Anlagenbetreiber, Anlagenerrichter oder Elektroinstallationsfirma.

Inbetriebnahme: Im Sinne des EEG: Herstellung der „erstmaligen technischen Betriebsbereitschaft“ der Anlage.

Inbetriebsetzung: Anschluss der Anlage an das örtliche Stromnetz, mit der Möglichkeit der Einspeisung und Zählung der Einspeisemenge.

Marktstammdatenregister (MaStR): Online-Portal und zentrales Register der Bundesnetzagentur, in dem die Einspeiseanlage sowie Speicher zu registrieren sind.

Netzverknüpfungspunkt: Einspeisepunkt in das örtliche Stromnetz.

Netzverträglichkeitsprüfung: Prüfung mittels Netzberechnungssoftware, ob die Netzkapazität am vorhan-denen Hausanschluss ausreicht, um die Einspeiseleistung zu realisieren.

1 Anmeldung im Portal (Antragsteller)

Sie als Antragsteller registrieren oder melden sich im Netzportal an.

Antragsteller kann der Anlagenbetreiber, der Anlagenerrichter oder die Elektroinstallationsfirma sein.

2 Antrag einreichen (Antragsteller)

Bei Einspeisung in die Niederspannung gibt es zwei Möglichkeiten:

a) Sie sind Anlagenbetreiber oder errichter und wollen den Antrag selbst initieren und nur die Eingabe der technischen Daten der Installationsfirma überlassen:

  • Sie befüllen den Antrag zunächst mit den allgemeinen Daten.
  • Anschließend werden Sie aufgefordert, ein Elektroinstallationsunternehmen auszuwählen. Diese wird über das Netzportal informiert und aufgefordert, die technischen Daten der Anlage zu vervollständigen.
  • Sie erhalten Sie den Antrag anschließend zurück, kontrollieren die Angaben und senden uns diesen über das Netzportal zu.

b) Sie überlassen die Einreichung des Antrages vollstsändig der Installationsfirma:

  • Dafür benötigt die Installationsfirma allerdings auch Ihre Bankverbindung, Steuernummer und die Art Ihrer steuerlichen Behandlung.

Bei Einspeisung in die Mittelspannung:

  • Dieser Antrag muss vollumfänglich von der Elektroinstallationsfirma eingereicht werden.

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Wurde der Antrag abgesendet, prüfen wir die Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität. Falls Korrekturen notwendig sind, kontaktieren wir die Installationsfirma über das Netzportal.

Wenn Sie den aktuellen Status Ihres Antrages einsehen möchten, können Sie diesen jederzeit über die Navigationsleiste in Ihren persönlichen Daten (hier: „Bestellungen“) einsehen.

Vergessen Sie bitte nicht, den Antrag über den Button „abschicken/absenden“ zu übermitteln.

Noch nicht vollständig ausgefüllte Anträge werden automatisch im Warenkorb zwischengespeichert.

3 Netzverträglichkeitsprüfung (MFN)

Sobald alle Daten vollständig vorliegen, führen wir eine Netzverträglichkeitsprüfung durch um zu prüfen, ob die gewünschte Einspeiseleistung Ihrer Erzeugungsanlage über den vorhandenen Hausanschluss realisierbar ist:

  • Die Einspeisung ist möglich: Sie erhalten Sie von uns eine positive Einspeisezusage.
  • Die Kapazität des Hausanschlusses reicht nicht aus: Wir bieten Ihnen entweder einen alternativen Netzverknüpfungspunkt an oder es wird eine Verstärkung des bestehenden Hausanschlusses und des Netzes erforderlich. In diesem Fall entscheidet die technisch und gesamtwirtschaftlich günstigste Lösung.

Bitte beachten Sie unsere Reservierungszeiten am mitgeteilten Netzverknüfungspunkt:

Einspeiseleistung < 1 MW: 3 Monate

Einspeiseleistung > 1 MW: 5 Monate

Sie finden auf unserer Homepage detaillierte Infos zu den Reservierungsfristen .

4 Bau der Einspeiseanlage (Antragsteller)

Nach Erhalt der positiven Einspeisezusage und der Mitteilung des Netzverknüpfungspunkts können Sie mit dem Bau der Anlage beginnen.

Ist die Anlage fertig gestellt, ist sie „ erstmalig technisch betriebsbereit“.

Bitte beachten Sie: Wir haben für Sie die Einspeiseleistung am mitgeteilten Netzverknüpfungspunkt reserviert. In dieser Zeit muss die Anlage zwingend gebaut und technisch betriebsbereit sein sowie ein Inbetriebsetzungsantrag nach Punkt 6 gestellt werden. Alternativ kann auch eine Verlängerung der Reservierung beantragt werden. > Link zu den Reservierungsfristen auf unsere Homepage

Wird innerhalb der Reservierungsfrist der Inbetriebsetzungsantrag nicht eingereicht, entfällt die Einspeisezusage, der Antrag wird gelöscht und ist neu einzureichen.

5 Technische Betriebsbereitschaft und Meldung im MaStR (Antragsteller)

Sobald die PV-Anlage und der Stromspeicher „erstmalig technisch betriebsbereit“ (siehe Begriffe) sind, sind Sie gesetzlich verpflichtet, diese innerhalb von vier Wochen im Marktstammdatenregister der BNetzA (MaStR) zu registrieren. Die Registrierung der PV-Anlage und des Stromspeichers sind zwingende Voraussetzung für Ihre Einspeisevergütung!

Lassen Sie uns bitte die Bestätigungen (PV-Anlage und Stromspeicher) aus dem Marktstammdatenregister per E-Mail an bearbeitung-eeg@mfn.de zukommen.

6 Stromzählerantrag/Fertigstellungsanzeige (Installateur)

Damit wir den Zähler setzen und die Anlage Strom ins Netz einspeisen kann („Inbetriebsetzung“), muss Ihr Installateur uns den Stromzählerantrag/Fertigstellungsanzeige über das Netzportal einreichen.

Unsere Einspeisezusage als Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung enthält eine „Registriernummer“. Diese muss hier unbedingt angeben werden.

Die technischen Daten sollten mit der letzten eingereichten und bestätigten Anmeldung übereinstimmen.

Die Einspeiseleistung darf nicht mehr als + 5% von der ursprünglich eingereichten Einspeiseleistung abweichen.

Um Ihnen den Arbeitsaufwand zu erleichtern, kann der Installateur auch die Daten aus der ursprünglichen Anmeldung in den Stromzählerantrag/Fertigstellungsanzeige kopieren. Bitte verlinken Sie die Anmeldung entsprechend.

Damit Ihnen die Einspeisevergütung möglichst ab dem Datum der Inbetriebnahme („erstmalige technische Betriebsbereitschaft“, siehe Begriffe) ausgezahlt werden kann, bitten wir an dieser Stelle nochmals, die „MaStR-Nummer der Einheiten“ Ihrer PV-Anlage und Stromspeichers im Inbetriebsetzungsantrag zu übermitteln.

7 Setzen des Zählers und Anschluss ans Netz (MFN)

Wurde der Stromzählerantrag/Fertigstellungsanzeige von uns genehmigt und die Einspeiseanlage ordnungsgemäß installiert, d.h. wurden alle technischen Richtlinien eingehalten, werden wir den Zähler setzen.

Für diese Anlagenüberprüfung und anschließende Zählersetztung muss Ihre Installationsfirma im Netzportal einen Vor-Ort-Termin mit uns zu vereinbaren.

Ist der Zähler installiert, kann Strom ins Netz eingespeist werden.

Einspeisevergütung

Sobald wir Ihre Registrierungsbestätigungen aus dem Marktstammdatenregister (PV-Anlage und Stromspeicher) erhalten haben, werden wir die Einspeiseanlage in unser Abrechnungssystem aufnehmen.

Sie erhalten anschließend eine Bestätigung mit den Vergütungsmodalitäten. Diese Bestätigung enthält noch einmal alle uns vorliegenden relevanten kaufmännischen und technischen Angaben Ihrer Einspeiseanlage.

Sollten Sie Korrekturbedarf feststellen, informieren Sie uns bitte per E-Mail an bearbeitung-eeg@mfn.de .