Netzkunden > Strom > E-Mobilität
Wir sind fest davon überzeugt, dass die Zukunft der Mobilität elektrisch ist. Deshalb möchten wir Sie auf Ihrem Weg zur E-Mobilität unterstützen und begleiten.
Hier finden Sie alle Informationen für Ihre eigene sichere, schnelle und komfortable Ladestation für E-Autos.
Ihr Elektroinstallateur ist für die Installation Ihrer Ladeeinrichtrung zuständig und steht Ihnen bei sämtlichen Vorüberlegungen und -arbeiten zur Seite.
Netzanschlussmanagement
Mo - Do: 07:30 - 15:30 Uhr
Fr: 07:30 - 12:30 Uhr
Domstraße 26
(Zugang über das WVV-Kundenzentrum)
97070 Würzburg
Tel.: 0931 36 1303
Fax: 0931 36 1452
E-Mail:
netzanschluesse@mfn.de
Ladepunkt
Steckverbindung, an dem ein Elektrofahrzeug mittels Ladekabel angeschlossen wird. An einem Ladepunkt kann zur selben Zeit immer nur ein Fahrzeug aufgeladen werden.
Ladeeinrichtung
Beinhaltet einen oder mehrere Ladepunkte. Je nach Ausführung werden die Ladeeinrichtungen auch Ladesäulen oder Wallboxen genannt.
Ladeleistung
Die Ladeleistung ist das wichtigste Kriterium für die Aufladedauer. Eine Haushaltsteckdose stellt eine Ladeleistung von rund 3,5 kW zur Verfügung, ist aber nicht für Dauerbetrieb geeignet.
Für größere Ladeleistungen sollten Ladesäulen oder Wallboxen eingesetzt werden.
Einrichtungen mit Ladeleistungen bis zu 22 kW werden als Normallader, die mit mehr als 22 kW Ladeleistung als Schnelllader bezeichnet. Für den Langstreckenverkehr werden entlang von Hauptverkehrsstrecken bereits sogenannte Ultraschnelllader mit 350 kW Ladeleistung installiert, die eine sehr kurze Ladezeit ermöglichen.
Um ein Elektrofahrzeug mit einer Batterie-Kapazität von 24 kWh über eine Haushaltsteckdose zu laden, müsste es rund sieben Stunden angeschlossen werden.
Mit einer 22-kW-Wallbox wäre die Batterie in etwas mehr als einer Stunde aufgeladen, während diese am Ultraschnelllader schon nach wenigen Minuten voll wäre.
In der Praxis sind die Ladezeiten aber in der Regel länger, weil nicht jedes Elektrofahrzeug die bereitgestellte Leistung komplett nutzen kann und die Ladegeschwindigkeit mit wachsendem Batterie-Füllstand und zunehmender Erwärmung abnimmt. Weitere Informationen finden sie im Leitfaden des VDE FNN Netzintegrität Elektromobilität.
Manchmal wird die Ladeleistung als Scheinleistung in kVA und manchmal als Wirkleistung in kW angegeben. Bitte fragen Sie diezbezüglich Ihren Eletroinstallateur. Er wird Ihnen den Unterschied genau erklären.
Lademöglichkeiten
Laden auf privatem Grund
Die komfortabelste Art der Aufladung Ihrer Fahrzeugbatterie ist sicher das Laden auf Ihrem privaten Grundstück. Dazu muss Ihr Elektroinstallateur die benötigte Leitung vom Verteilerschrank Ihres Hauses zu der gewünschten Anschlussstelle der Ladeeinrichtung verlegen. Ein zweiter Netzanschluss für die Ladeeinrichtung auf Ihrem Grundstück ist nicht möglich.
- Gesamt-Ladeleistung kleiner oder gleich 12 kVA
In diesem Leistungsbereich wird in Deutschland zum jetzigen Zeitpunkt als meistgenutzte Wallbox/Ladesäule jene mit 11 kVA (dreiphasig, 16 A) eingesetzt. Damit kann man das Elektrofahrzeug in wenigen Stunden aufladen.
Bis maximal 4,6 kVA sind auch einphasige Ladepunkte möglich. Für den Anschluss solcher Ladeeinrichtungen sollte Ihr Elektroinstallateur die Belastung der einzelnen Phasen Ihres Netzanschlusses prüfen und die Ladeeinrichtung an die Phase mit der geringsten Belastung anschließen. - Gesamt-Ladeleistung größer 12 kVA
Ladeeinrichtungen mit einer Gesamt-Ladeleistung je Netzanschluss größer 12 kVA stellen eine größere Beanspruchung des Stromnetzes dar und sind deshalb nicht nur anmelde- sondern auch genehmigungspflichtig. Achtung! Bitte schicken Sie uns Ihre Anmeldung BEVOR Sie Ihre Ladeeinrichtung beauftragen bzw. bestellen.
Nach erfolgter Anmeldung Ihrer Ladeeinrichtung prüfen wir, ob das Netz diese Leistung ohne Beeinträchtigung der allgemeinen Stromversorgung bereitstellen kann.
Bitte lassen Sie insbesondere bei größeren Ladeleistungen von Ihrem Elektroinstallateur prüfen, ob die aktuelle Absicherung Ihres Netzanschlusses für die gewünschte Ladeeinrichtung ausreicht.
Nach Abschluss der Arbeiten teilen Sie uns bitte die Fertigstellung/Inbetriebnahme Ihrer Ladeeinrichtung mit. Bitte verwenden Sie dafür das zusammen mit den Genehmigungsunterlagen erhaltene Formblatt.
Öffentlich zugängliche Ladeeinrichtung
Sie wollen an einer Straße oder einem Platz eine neue, öffentlich zugängliche Ladestation errichten und benötigen einen Netzanschluss? Gerne erstellen wir Ihnen dafür ein Angebot. Bitte schicken Sie uns zusammen mit dem Netzanschluss-Antrag auch das ausgefüllte Datenblatt Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge zu. Wir benötigen zudem eine Plan, auf dem der Standort gut zu erkennen ist. Auch bitten wir um Übermittlung des technischen Datenblattes Ihrer Ladeeinrichtung. Wünschen Sie, dass der Zähler in der Ladestation integriert wird? Dann müssen Sie beachten, dass Ihre Ladeeinrichtung die Vorgaben der „TAR Niederspannung“ erfüllen muss.
Anmelde- und Zustimmungspflichten
Gesamt-Ladeleistung kleiner oder gleich 12 kVA
- anmeldepflichtig
- nicht zustimmungspflichtig
Gesamt-Ladeleistung größer 12 kVA
- anmeldepflichtig
- zustimmungspflichtig
Wir empfehlen, die Anmeldung und den Anschluss der Ladeeinrichtung von einem bei uns eingetragenen Elektroinstallateur (PDF, 36 KB) vornehmen zu lassen. Dadurch wird eine ordnungsgemäße Planung, Anmeldung und Errichtung der Ladeeinrichtung gewährleistet.
Anmeldeformalitäten
Der Anschluss einer Ladeeinrichtung ist gemäß „TAR Niederspannung“ (VDE-AR-N 4100 Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb) zu erstellen. Diese Norm gilt bundesweit seit April 2019.
Damit der Netzbetreiber in netzkritischen Situationen die Ladeleistung am Netzverknüpfungspunkt beeinflussen kann, ist ab 12 kVA eine Steuerungsschnittstelle bereitzustellen (VDE-AR-N 4100, Kapitel 10.6.4).
Zur Anmeldung einer Ladeeinrichtung verwenden Sie bitte unser Formular Anmeldung Ladeeinrichtung inkl. §14a EnWG unter Beachtung der zugehörigen Ausfüllhilfe sowie der Hinweise zur Unterscheidung Ladeeinrichtung Ladepunkt und senden Sie dieses per E-Mail an unser Netzanschlussbüro. Bitte fügen Sie diesem Datenblatt immer auch eine Kopie des Hersteller-Datenblattes bei.
Baugleiche Ladeeinrichtungen können auf einem Formular zusammengefasst werden. Bei gleichzeitiger Anmeldung von nicht identischen Ladeeinrichtungen reichen Sie bitte für jede Gruppe baugleicher Ladeeinrichtung ein eigenes Formular ein.
Netzentgelt
Betreibern von Ladestationen, die eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (steuVE) nach § 14 a EnWG darstellen, bieten wir ein vergünstigtes Netzentgelt an. Bitte beachten Sie dazu auch unsere Hinweise auf unserer Übersichtsseite zu steuVE nach § 14 a EnWG .
Autostromanbieter finden Sie beispielsweise im Internet. Voraussetzung für den Betrieb ist, dass Ihre Ladeeinrichtung über einen separaten Zähler verfügt und der Strombezug täglich für 2 x 2 Stunden automatisch unterbrochen werden kann (10:00 - 12:00 Uhr und 16:30 - 18:30 Uhr, siehe auch unsere Sperrzeiten für Neuanlagen ). Ihr Elektroinstallateur bereitet einen separaten Zählerplatz vor, auf dem das Schaltgerät eingebaut wird.
Außerbetriebnahme
Sollten Sie Ihre Ladeeinrichtung nicht mehr benötigen, bitten wir um Meldung der demontierten Leistung (unter Sonstiges) mit dem Formular An- / Abmeldung elektrischer Geräte .