Hausdach mit PV-Anlage

Einspeiser > Strom > Redispatch 2.0

Was bedeutet Redispatch 2.0?

Redispatch 2.0 ist seit 01.10.2021 gesetzlich vorgeschrieben und bedeutet, dass wir als Ihr Netzbetreiber Erzeugungsanlagen für einen begrenzten Zeitraum gezielt abregeln müssen. Damit verhindern wir Überlastungen im Stromnetz und stellen sicher, dass die Stromversorgung jederzeit stabil und zuverlässig bleibt.

Welche Anlagen können betroffen sein?

Grundsätzlich sind Anlagen größer 100 kW betroffen:

  • Einspeiseanlagen (PV, Wind)
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen)
  • Speicheranlagen

Können auch Anlagen kleiner 100 kW abgeregelt werden?

In besonderen Situationen – zum Beispiel an Tagen mit sehr hoher Sonneneinstrahlung – kann es notwendig sein, vorübergehend auch Anlagen unter 100 kW zu reduzieren, um die Netzstabilität zu gewährleisten.

Wie erfolgt die Abregelung?

Die Leistungsreduzierung wird über vorhandene Fernwirktechnik bzw. Funkrundsteuerempfänger (FRE) durchgeführt.

Kann ich eine Entschädigung geltend machen?

Nach den gesetzlichen Vorgaben steht Ihnen für jede Abregelung eine Entschädigung zu. Diese setzt sich zusammen aus:

  • der entgangenen Einspeisevergütung
  • den zusätzlichen Aufwendungen (z. B. Ihre zusätzlichen Strombezugskosten)

Abwicklung der Entschädigung

  • Anlagen größer 100 kW:
    Sie erhalten von uns automatisch eine Gutschrift über die entgangene Einspeisevergütung.
    Für eventuell zusätzliche Aufwendungen müssen Sie uns eine Rechnung.
    Senden Sie diese bitte an bearbeitung-eeg@mfn.de .
  • Anlagen kleiner 100 kW:
    Hier erfolgt keine automatische Gutschrift an Sie.
    Deshalb müssen Sie an uns eine Rechnung über die entgangen Einspeisevergütung stellen. Hatten sie auch eventuelle zusätzliche Aufwendungen (z.B. in der Zeit des Ausfalls einen Strombezug), können Sie uns diese Aufwendungen ebenfalls in Rechnung stellen.
    Senden Sie diese bitte an bearbeitung-eeg@mfn.de .

Bisherige Abregelungszeiten

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der abgeschlossenen Redispatch-Maßnahmen:

Abgeschlossene Redisptach 2.0-Maßnahmen