Elektroauto wird an Wallbox geladen

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Hier finden Sie wichtige Informationen über Anmelde- und Zustimmungspflichten und zur An- und Abmeldung einer Ladestation.

Ihr Elektroinstallateur ist für die Installation Ihrer Ladeeinrichtung zuständig und steht Ihnen bei sämtlichen Vorüberlegungen und -arbeiten zur Seite.

Begriffe

Ladeeinrichtung, Ladepunkt, Netzanschlussleistung,
Anmeldepflicht, Zustimmungspflicht

Ladeeinrichtung:
Beinhaltet einen oder mehrere Ladepunkte. Ja nach Ausführung werden sie auch Ladesäulen oder Walllboxen genannt.

Ladepunkt:
Steckverbindung, an dem das Elektrofahrzeug mittels Ladekabel angeschlossen wird. An einem Ladepunkt kann zu selben Zeit immer nur ein Fahrzeug aufgeladen werden.

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Netzanschlussleistung:

  • Gemeint ist hier die Ladeleistung der Ladeeinrichtung.
  • Das wichtigste Kriterium für die Aufladedauer.
  • Sie wird manchmal in kW und manchmal in kVA angegeben.
  • kVA: Einheit der Scheinleistung.
  • kW: Einheit der Wirkleistung
  • Die Scheinleistung ist immer höher als die Wirkleistung, weil hier die Blindleistung enthalten ist. Die genaue Umrechnung von kVA in kW kann nur netzanschlussbezogen vorgenommen werden.

  • Beispiele für Ladeinrichtungen:
    • Eine Haushaltsteckdose stellt eine Ladeleistung von rund 3,5 kW zur Verfügung, ist aber nicht für Dauerbetrieb geeignet. Für größere Ladeleistungen sollten Ladesäulen oder Wallboxen eingesetzt werden.
    • Als sogenannte Normallader werden Einrichtungen mit Ladeleistungen bis zu 22 kW bezeichnet.
    • Als sogenannte Schnelllader werden Einrichtungen mit Ladeleistungen größer 22 kW bezeichnet.
    • Entlang von Hauptverkehrsstrecken werden sogenannte Ultraschnelllader mit 350 kW Ladeleistung und sehr kurzer Ladezeit eingesetzt.

Ladezeiten:

  • Beispiel: Um ein Elektrofahrzeug mit einer Batterie-Kapazität von 24 kWh über eine Haushaltsteckdose zu laden, müsste es rund sieben Stunden angeschlossen werden. Mit einem Normallader wäre die Batterie in etwas mehr als einer Stunde aufgeladen, während diese am Ultraschnelllader schon nach wenigen Minuten voll wäre.
  • In der Praxis sind die Ladezeiten aber in der Regel länger, weil nicht jedes Elektrofahrzeug die bereitgestellte Leistung komplett nutzen kann und die Ladegeschwindigkeit mit wachsendem Batterie-Füllstand und zunehmender Erwärmung abnimmt. Weitere Informationen finden sie im Leitfaden des VDE FNN Netzintegrität Elektromobilität.

Anmeldepflicht:

  • Die Ladeeinrichtung ist beim Netzbetreiber anzumelden.

Zustimmungspflicht:

  • Die Ladeinrichtigung darf nur nach Zustimmung durch uns als Netzbetreiber oder durch ein in unser Installateurverzeichnis eingetragenes Installationsunternehmen in Betrieb genommen werden. Dadurch wird sichergestellt, dass durch den Anschluss und Betrieb der Anlage die Netzstabilität nicht gefährdet wird.

Private Ladeeinrichtungen NS oder MS/NS

ANSCHLUSS AN DIE NIEDERSPANNUNG (NS) ODER AN DIE UMSPANNUNG MITTELSPANNUNG/NIEDERSPANNUNG (MS/NS)

Wir empfehlen, die Anmeldung und den Anschluss der Ladeeinrichtung von einem bei uns eingetragenen Elektroinstallateur (PDF, 51 KB) vornehmen zu lassen.

Netzanschlussleistung (Ladeleistung) kleiner oder gleich 4,2 kW

Netzanschlussleistung (Ladeleistung) größer 4,2 kW

  • Anmeldepflichtig. Kann nur durch eine Elektroninstallationsfirma über unser Netzportal erfolgen.
  • Nicht zustimmungspflichtig.

Private Ladeeinrichtungen MS

ANSCHLUSS AN DIE MITTELSPANNUNG MS

Wir empfehlen, die Anmeldung und den Anschluss der Ladeeinrichtung von einem bei uns eingetragenen Elektroinstallateur (PDF, 51 KB) vornehmen zu lassen.

Achtung! Wir benötigen Ihre Anmeldung, BEVOR Sie Ihre Ladeeinrichtung beauftragen bzw. bestellen. Nach erfolgter Anmeldung Ihrer Ladeeinrichtung prüfen wir, ob das Netz diese Leistung ohne Beeinträchtigung der allgemeinen Stromversorgung bereitstellen kann.

Diese Anlagen sind:

Bitte lassen Sie insbesondere bei größeren Ladeleistungen vom Elektroinstallateur prüfen, ob die aktuelle Absicherung Ihres Netzanschlusses für die gewünschte Ladeeinrichtung ausreicht. Dadurch wird eine ordnungsgemäße Planung, Anmeldung und Errichtung der Ladeeinrichtung gewährleistet.

Öffentliche Ladeeinrichtungen

Wir empfehlen, die Anmeldung und den Anschluss der Ladeeinrichtung von einem bei uns eingetragenen Elektroinstallateur (PDF, 51 KB) vornehmen zu lassen.

Achtung! Wir benötigen Ihre Anmeldung, BEVOR Sie Ihre Ladeeinrichtung beauftragen bzw. bestellen. Nach erfolgter Anmeldung Ihrer Ladeeinrichtung prüfen wir, ob das Netz diese Leistung ohne Beeinträchtigung der allgemeinen Stromversorgung bereitstellen kann.

ANSCHLUSS AN DIE NIEDERSPANNUNG NS

Diese Anlagen sind:

  • Anmeldepflichtig. Über unser Netzportal mit der "Anfrage Zustimmungspflichtige Verbraucher"
  • Zustimmungspflichtig:

Bitte lassen Sie bei größeren Ladeleistungen vom Elektroinstallateur prüfen, ob die aktuelle Absicherung Ihres Netzanschlusses ausreicht.

ANSCHLUSS AN DIE MITTELSPANNUNG MS

Diese Anlagen sind:

Bitte lassen Sie bei größeren Ladeleistungen vom Elektroinstallateur prüfen, ob die aktuelle Absicherung Ihres Netzanschlusses ausreicht.

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SOLLTE EIN EIGENER NETZANSCHLUSS FÜR DIE ÖFFENTLICHE LADEEINRICHTUNG NOTWENDIG SEIN

  • bis 69 kW: Anmeldung über unser Netzportal
  • größer 69 kW (größer 3 x 100 A): Siehe Netzkunden > Strom > Hausanschluss > "Wie erhalte ich einen Sondernetzanschluss (größer 3 x 100 A)?".

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Link zu den Informationen und Einstieg in unser

Netzportal für Netzkunden

Außerbetriebnahme

Sollten Sie Ihre Ladeeinrichtung nicht mehr benötigen, bitten wir um Meldung der demontierten Leistung mit dem Formular An-/Abmeldung von Ladeeinrichtungen .