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Hier finden Sie wichtige Informationen über Anmelde- und Zustimmungspflichten und zur An- und Abmeldung einer Ladestation.
Ihr Elektroinstallateur ist für die Installation Ihrer Ladeeinrichtung zuständig und steht Ihnen bei sämtlichen Vorüberlegungen und -arbeiten zur Seite.
Begriffe
Ladeeinrichtung, Ladepunkt, Netzanschlussleistung,
Anmeldepflicht, Zustimmungspflicht
Ladeeinrichtung:
Beinhaltet einen oder mehrere Ladepunkte. Ja nach Ausführung werden sie auch Ladesäulen oder Walllboxen genannt.
Ladepunkt:
Steckverbindung, an dem das Elektrofahrzeug mittels Ladekabel angeschlossen wird. An einem Ladepunkt kann zu selben Zeit immer nur ein Fahrzeug aufgeladen werden.