Sie sind bereits Einspeiser

Zählerstand und Abrechnung

Wenn Sie Einspeiser ohne Leistungsmessung sind, erhalten Sie von uns gegen Ende des Jahres eine Ablesekarte für Ihren Zählerstand. Damit werden wir Ihre Abrechnung durchführen. Den Zählerstand übermittelt Sie uns am besten über das Online-Portal 2 der Zählerstandserfassung. Anderenfalls nutzen Sie einen der auf der Ablesekarte aufgedruckten Wege.
Sie können Ihren Zählerstand auch ohne Ablesekarte selbstständig in des Online-Portal 2 der Zählerstandserfassung eintragen.
Gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 1 EEG sind Sie verpflichtet, uns die Daten bis spätestens 28.02. des Folgejahres mit Stichtag 31.12. zur Verfügung zu stellen. Anderenfalls müssen wir die Zählerstände rechnerisch ermitteln.

Ihre Stammdaten ändern

Sie betreiben eine Photovoltaik- oder eine andere Stromerzeugungsanlage und wollen uns mitteilen, dass sich Ihre Bankdaten oder Ihr Name geändert haben?

Oder Sie wollen zum nächsten Jahr die umsatzsteuerliche Behandlung Ihrer Anlage ändern? Hier ist eine Meldung bis zum 30.11. des Vorjahres zwingend notwendig.

Dann schicken Sie uns das nachfolgende Formular " Mitteilung Stammdatenänderung" ausgefüllt und unterschrieben zurück.

Ihren Einspeisevertrag ändern

Eine Photovoltaik- oder eine andere Stromerzeugungsanlage soll verkauft, vererbt, verschenkt oder verpachtet werden? Der Einspeisevertrag soll daher auf einen neuen oder weiteren Vertragspartner übergeleitet werden?

Dann bitten wir Sie, das Formular " Antrag auf Vertragsüberleitung oder -verlängerung" vollständig ausgefüllt und im Original an die auf dem Formular angegebene Adresse zu senden. Es ist zwingend erforderlich, dass sowohl der bisherige als auch der neue Vertragspartner unterschreiben.

Bei Erbschaftsangelegenheiten überprüfen wir stets, wem erbrechtlich die Einspeisevergütung zusteht. Hierfür benötigen wir einen Nachweis der Erbenstellung (bspw. eine des Kopie des Erbscheins). Das Antragsformular ist in diesem Fall von sämtlichen berechtigen Erben anstelle des ursprünglichen Vertragspartners zu unterzeichnen.

Nachdem Sie die Bestätigung der Vertragsüberleitung von uns erhalten haben, bitten wir Sie, uns den Zählerstand zum Zeitpunkt der Überleitung an eeganlage@mfn.de mitzuteilen.

Den Überleitungszeitpunkt teilen wir Ihnen im Bestätigungsschreiben mit. Dieser wird stets einen Monat nach Eingang der vollständigen Originalunterlagen bei uns sein. Eine rückwirkende Vertragsüberleitung können wir leider nicht durchführen.

Wenn die Vergütung nach 20 Jahren endet...

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