Informationen zur Anwendung von Standardlastprofilen

Art des Profilverfahrens:

synthetisch

Grundlage der synthetischen Lastprofile:

TU München Version 2005

Generelle Anhebung der maximalen Ausspeiseleistung von 500 auf 1.000 kW:

Entsprechend § 29 Absatz 2 GasNZV haben Netzbetreiber für die Abwicklung der Gaslieferungen an Letztverbraucher bis zu einer maximalen Ausspeiseleistung von 500 kW und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Mio kWh vereinfachte Methoden (Standardlastprofile) anzuwenden. Nach § 29 Abs.(2) Satz 1 GasNZV können Netzbetreiber Lastprofile auch für Letztverbraucher mit höheren maximalen Ausspeiseleistungen oder höheren jährlichen Ausspeisungen festlegen. Die Mainfranken Netze GmbH macht hiervon Gebrauch und hebt die Grenze der max. Ausspeiseleistung für alle Letztverbraucher von 500 auf 1.000 kW an. Das bedeutet, dass generell erst ab einer Ausspeiseleistung größer 1.000 kW eine registrierende Leistungsmessung eingebaut wird.

Gruppenspezifische Änderung der Grenzwerte:

Höhere oder niedrigere Grenzwerte kann der Netzbetreiber auch lediglich für einzelne Gruppen von Letztverbrauchern festlegen (siehe § 29 Absatz 2 GasNZV). Innerhalb einer solchen Standardlastprofilgruppe sind die Grenzwerte jedoch einheitlich auf alle Letztverbraucher anzuwenden. Für folgende Gruppen von Letztverbrauchern wurden gesonderte Grenzen für die Anwendung der Standardlastprofile festgelegt:

lfd. Nr.GruppeMax. AusspeiseleistungMax. Ausspeisemenge
1Erdgastankstellen (Wäscherei-Profil) 1.000 kW7 Mio kWh/a
2---  

Nach oben Zurück