Einspeiser > Strom

Erfahren Sie hier alles, was Sie als Strom-Einspeiser wissen müssen. Von umfassenden Informationen über benötigte Formulare bis hin zu direkten Ansprechpartnern bieten wir Ihnen Hilfestellungen für Ihren Einstieg in die Einspeisung. Unsere Experten stehen Ihnen bei allen Fragen zur Seite, damit Sie effizient in die Strom-Einspeisung starten können.

Anfragen:

Photovoltaikanlagen:
Tel.: 0931 36 17 63
E-Mail: anmeldung-eigenerzeugungsanlagen@mfn.de

BHKW's:
Tel.: 0931 36 13 06
E-Mail: bearbeitung-eeg@mfn.de

Sie wollen Einspeiser werden?

Mikro-PV-Anlagen / Balkonkraftwerke

Keine Anmeldung bei der MFN nötig:
Balkonkraftwerken bis max. 800 W (Wechselrichterleistung) / 2.000 W (Modulleistung) brauchen nicht mehr bei der MFN angemeldet werden.

Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur:
Sie müssen jedoch eine Registrierung im Marktstammdatenregister vornehmen. Hier die Registrierungshilfe dazu.

Zählerwechsel:
Wir holen uns Ihre Daten aus dem Marktstammdatenregister. Sollten wir feststellen, dass ein Zählerwechsel erforderlich ist, werden wir auf Sie zukommen, um Sie zu informieren und einen Termin zu vereinbaren.

Reservierungsverfahren EEG-Anlagen kleiner 1 MW

Hier können Sie das gesamte Dokument einsehen und herunter laden.

Übersicht

Vorphase

Entwurfsphase

Härtefall-Option

Hinweise

Reservierungsverfahren EEG-Anlagen größer 1 MW

Hier können Sie das gesamte Dokument einsehen und herunter laden.

Übersicht

Vorprüfung (optional)

Vorphase Teil 1

Vorphase Teil 2

Entwurfsphase I

Entwurfsphase II

Option bei Verzögerung

Inkrafttreten

Hinweise

Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage

Anlagen bis 135 kW

Anlagen bis 135 kW Einspeiseleistung können Anlagenbetreiber, Anlagenerrichter oder auch Elektroinstallationsfirmen beantragen. Die Unterlagen können Sie online über unser Netzportal einreichen.

Netzportal

Anlagen größer 135 kW

Anlagen größer 135 kW Einspeiseleistung können nur Elektroinstallationsfirmen beantragen. Die Unterlagen können Sie online über unser Netzportal einreichen.

Netzportal für Installateure

Keine Steuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 StromStG

Die MFN betreibt ein Stromnetz, dass nicht ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien gespeist wird. Daher ist Strom aus erneuerbaren Energieträgern nicht von der Stromsteuer befreit.

Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)

Informationen zur KWK-Vergütung (Zuschlag)