Marktprozesse für Einspeisestellen
Am 29.10.2012 hat die Bundesnetzagentur durch den Beschluss BK6-12-153 die Marktprozesse für Einspeisestellen beschlossen.
Diese Marktprozesse beziehen sich auf § 29 Abs. 1 EnWG, § 61 Abs. 1b Nr. 3 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und § 27 Abs. 1 Nr. 5, 11, 19, 20 Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV).
Die Geschäftsprozesse basieren auf den bereits im Markt etablierten Geschäftsprozessen für die Belieferung von Entnahmekunden. Sie treffen nur dort spezielle abweichende Vorgaben, wo dies im Hinblick auf die Besonderheiten der Erzeugungsanlagen erforderlich ist und erklären im Übrigen die Marktregeln der Festlegung BK6-06-009 („GPKE“) für entsprechend anwendbar.