Schritt für Schritt zur eigenen EEG-Anlage

Schritt 1: Anmeldung

Der erste Schritt zum Netzanschluss Ihrer Erzeugungsanlage ist die Anmeldung bei uns. Die Anmeldung muss vor der Errichtung erfolgen und alle wesentlichen Angaben zu Ihrem Vorhaben beinhalten, insbesondere natürlich die Daten der Erzeugungsanlage selbst. Wir empfehlen Ihnen, sich dafür an eine bei uns eingetragene Elektroinstallationsfirma zu wenden. Diese wird die Anmeldung übernehmen oder Sie dabei unterstützen.

Die Anmeldung muss prinzipiell schriftlich erfolgen.

Folgenden Möglichkeiten bestehen, uns die erforderlichen Unterlagen vollständig ausgefüllt zukommen zu lassen:

Folgende Unterlagen werden benötigt:

Schritt 2: Prüfung

Sobald alle Unterlagen vorliegen, werden wir die Anschlussmöglichkeit an den bestehenden Netzanschluss prüfen. Dabei werden die Netzverhältnisse, die Leistung, die Betriebsweise und zu erwartende Netzrückwirkungen betrachtet.

Das Ergebnis wird Ihnen im Rahmen einer „Netztechnischen Stellungnahme“ schriftlich mitgeteilt.

Eine Genehmigung dauert durchschnittlich 8 Wochen.

Ist der bestehende Netzanschluss nicht geeignet, wird ihnen der technisch und gesamtwirtschaftlich günstigste Netzverknüpfungspunkt mitgeteilt. Dieser berücksichtigt ggfs. einen vorherigen Netzausbau.

Schritt 3: Errichtung und Inbetriebnahme

Ist die Anlage fertig installiert, muss uns dies Ihre Installationsfirma mit dem Formular Inbetriebsetzungsauftrag Strom melden.
Hinweis: Sollte diese Firma nicht in unser Installateurverzeichnis eingetragen sein, benötigen wir eine Kopie des Installateur-Ausweises an die messstellenbetrieb-strom@mfn.de.

Nachdem der Inbetriebsetzungsauftrag und der Installateur-Ausweis bei uns eingegangen sind, muss Ihre Installationsfirma mit unseren Ansprechpartnern für Installateure Strom und Stromzähler einen Vor-Ort-Termin vereinbaren, damit wir die Installation prüfen und anschließend den Zähler setzen können.
Hinweis: Wir können aus logistischen Gründen keine Termine koordinieren.

Haben wir bei der Prüfung der Anlage festgestellt, dass alle Fachvorschriften eingehalten und die Informationen und Schaltbilder beachtet wurden, bauen wir als Ihr Messstellenbetreiber den Zähler ein und nehmen die Anlage in Betrieb.

Schritt 4: Registrierung im Marktstammdatenregister

Um die gesetzliche Vergütung zu erhalten, müssen Sie Ihre EEG.-Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) unter www.marktstammdatenregistger.de registrieren. Damit Sie vom ersten Tag der Inbetriebnahme an die Einspeisevergütung erhalten, ist es erforderlich, dass Sie Ihre Anlage innerhalb eines Monats ab der Inbetriebnahme registrieren.

Antworten der Bundesnetzagentur auf häufig gestellte Fragen finden Sie in der Hilfe zum MaStR unter den FAQ's.

Sollte Ihre Anlage vor der Installation der Messeinrichtung fertig gestellt worden sein, brauchen wir einen Beleg für die Einhaltung der EEG-Vorgaben, z.B. in Form des Fomulars " Zeugennachweis Inbetriebnahmezeitpunkt einer PV-Anlage". Damit bekommen Sie rückwirkend den Vergütungssatz, der zum Zeitpunkt der Fertigstellung gütig war.

Um Ihnen die Vergütung auszahlen zu können, bitten wir Sie außerdem, uns mit dem Formular " Erklärung Umsatzsteuer" Ihre Bank- und Steuerdaten mitzuteilen.

Sie können uns die Unterlagen wieder folgendermaßen zukommen lassen:

Nach oben Zurück