Eine glückliche Frau installiert ein Balkonkraftwerk an ihrem Balkon

Einspeiser > Strom

Erfahren Sie hier alles, was Sie als Strom-Einspeiser wissen müssen. Von umfassenden Informationen über benötigte Formulare bis hin zu direkten Ansprechpartnern bieten wir Ihnen Hilfestellungen für Ihren Einstieg in die Einspeisung. Unsere Experten stehen Ihnen bei allen Fragen zur Seite, damit Sie effizient in die Strom-Einspeisung starten können.

Allgemeine Anfragen:
E-Mail: anmeldung-eigenerzeugungsanlagen@mfn.de

Photovoltaikanlagen:
Krzysztof Mazur
Tel.: 0931 36 17 63
E-Mail: krzysztof.mazur@mfn.de

Bernd Schmitt
Tel.: 0931 36 10 30
E-Mail: bernd.schmitt2@mfn.de

BHKW's:
Klaus Withelm
Tel.: 0931 36 13 06
E-Mail: klaus.withelm@mfn.de

Sie wollen Einspeiser werden?

Mikro-PV-Anlagen / Balkonkraftwerke

Für Balkonkraftwerken bis max. 800 W (Wechselrichterleistung) / 2.000 W (Modulleistung) ist keine Anmeldung bei uns nötig.
Sie müssen lediglich eine Registrierung im Marktstammdatenregister vornehmen. Hier die Registrierungshilfe dazu.
Sollte ein Zählerwechsel erforderlich sein, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.

Reservierungsverfahren EEG-Anlagen kleiner 1 MW

Hier können Sie das gesamte Dokument einsehen und herunter laden.

Übersicht

Vorphase

Entwurfsphase

Härtefall-Option

Hinweise

Reservierungsverfahren EEG-Anlagen größer 1 MW

Hier können Sie das gesamte Dokument einsehen und herunter laden.

Vorprüfung (optional)

Vorphase Seite 1/2

Vorphase Seite 2/2

Entwurfsphase I

Entwurfsphase II

Option bei Verzögerung

Inkrafttreten

Hinweise

Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage

Anlagen bis 135 kW

Anlagen bis 135 kW Einspeiseleistung können Anlagenbetreiber, Anlagenerrichter oder auch Elektroinstallationsfirmen beantragen. Die Unterlagen können Sie online über unser Netzportal einreichen.

Link zur Netzportalseite für Einspeiser

Link zur Netzportalseite für Installateure

Anlagen größer 135 kW

Anlagen größer 135 kW Einspeiseleistung können nur Elektroinstallationsfirmen beantragen. Die Unterlagen können Sie online über unser Netzportal einreichen.

Link zur Netzportalseite für Installateure

Sie sind bereits Einspeiser?

Zählerstand und Abrechnung

Wenn Sie Einspeiser ohne Leistungsmessung sind, erhalten Sie von uns gegen Ende des Jahres eine Ablesekarte für Ihren Zählerstand. Damit werden wir Ihre Abrechnung durchführen. Den Zählerstand übermittelt Sie uns am besten über das Online-Portal 2 der Zählerstandserfassung. Anderenfalls nutzen Sie einen der auf der Ablesekarte aufgedruckten Wege.

Sie können Ihren Zählerstand auch ohne Ablesekarte selbstständig in des Online-Portal 2 der Zählerstandserfassung eintragen.

Gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 1 EEG sind Sie verpflichtet, uns die Daten bis spätestens 28.02. des Folgejahres mit Stichtag 31.12. zur Verfügung zu stellen. Anderenfalls müssen wir die Zählerstände rechnerisch ermitteln.

Änderung Ihrer Stammdaten

Sie betreiben eine Photovoltaik- oder eine andere Stromerzeugungsanlage und wollen uns mitteilen, dass sich Ihre Bankdaten oder Ihr Name geändert haben?

Oder Sie wollen zum nächsten Jahr die umsatzsteuerliche Behandlung Ihrer Anlage ändern? Hier ist eine Meldung bis zum 30.11. des Vorjahres zwingend notwendig.

Dann schicken Sie uns das nachfolgende Formular Mitteilung Stammdatenänderung (PDF, 308 KB) ausgefüllt und unterschrieben zurück.

Änderung Ihres Einspeisevertrags

Eine Photovoltaik- oder eine andere Stromerzeugungsanlage soll verkauft, vererbt, verschenkt oder verpachtet werden? Der Einspeisevertrag soll daher auf einen neuen oder weiteren Vertragspartner übergeleitet werden?

Dann bitten wir Sie, das Formular Antrag auf Vertragsüberleitung oder -verlängerung (PDF, 316 KB) vollständig ausgefüllt und im Original an die auf dem Formular angegebene Adresse zu senden. Es ist zwingend erforderlich, dass sowohl der bisherige als auch der neue Vertragspartner unterschreiben.

Bei Erbschaftsangelegenheiten überprüfen wir stets, wem erbrechtlich die Einspeisevergütung zusteht. Hierfür benötigen wir einen Nachweis der Erbenstellung (bspw. eine des Kopie des Erbscheins). Das Antragsformular ist in diesem Fall von sämtlichen berechtigen Erben anstelle des ursprünglichen Vertragspartners zu unterzeichnen.

Nachdem Sie die Bestätigung der Vertragsüberleitung von uns erhalten haben, bitten wir Sie, uns den Zählerstand zum Zeitpunkt der Überleitung an eeganlage@mfn.de mitzuteilen.

Den Überleitungszeitpunkt teilen wir Ihnen im Bestätigungsschreiben mit. Dieser wird stets einen Monat nach Eingang der vollständigen Originalunterlagen bei uns sein. Eine rückwirkende Vertragsüberleitung können wir leider nicht durchführen.

Wenn die Vergütung nach 20 Jahren endet...

... zeigen wir Ihnen hier grundsätzliche Überlegungen zum Weiterbetrieb Ihrer Anlage auf.

Keine Steuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 StromStG

Die MFN betreibt ein Stromnetz, dass nicht ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien gespeist wird. Daher ist Strom aus erneuerbaren Energieträgern nicht von der Stromsteuer befreit.

Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)

Informationen zur KWK-Vergütung (Zuschlag)

Marktprozesse für Einspeisestellen

Am 29.10.2012 hat die Bundesnetzagentur durch den Beschluss BK6-12-153 die Marktprozesse für Einspeisestellen beschlossen.

Diese Marktprozesse beziehen sich auf § 29 Abs. 1 EnWG, § 61 Abs. 1b Nr. 3 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und § 27 Abs. 1 Nr. 5, 11, 19, 20 Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV).

Die Geschäftsprozesse basieren auf den bereits im Markt etablierten Geschäftsprozessen für die Belieferung von Entnahmekunden. Sie treffen nur dort spezielle abweichende Vorgaben, wo dies im Hinblick auf die Besonderheiten der Erzeugungsanlagen erforderlich ist und erklären im Übrigen die Marktregeln der Festlegung BK6-06-009 („GPKE“) für entsprechend anwendbar.