Zählerstandserfassung
Aus abrechnungstechnischen Gründen gibt es zwei Möglichkeiten, Ihren Zäherstand einzugeben.
Vergleichen Sie bitte Ihr Anschreiben mit den Bildern und dem Betreff und wählen Sie das richtige Portal.
Möglichkeit 1
Für Jahresverbrauchsablesungen, bei Insolvenz Ihres Lieferanten sowie Ersatzversorung
PORTAL 1 (externer Verweis) |
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Möglichkeit 2
Für Zählerstände von EEG- oder KWK-Anlagen, bei Lieferantenwechsel, Umzügen sowie für Fernwärme-Zählerstände
PORTAL 2 (externer Verweis) |
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