Wann bekomme ich den Stromzähler?

Sobald der Elektroinstallateur Ihre Elektroanlage fertig gestellt hat, wird er die Inbetriebsetzung mittels Formblatt Inbetriebsetzungsauftrag Strom bei uns beantragen. Dann erfolgt die Inbetriebsetzung gemeinsam mit einem Mitarbeiter der MFN.

In unser Installateurverzeichnis eingetragene Elektroinstallations-Unternehmen (Unternehmen mit entsprechender Qualifikation) können die Zählermontage und Inbetriebsetzung bei Anlagen mit direktanzeigenden Eintarifzählern auch selbst vornehmen, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:
1. Sie müssen Ihren Haupt-Firmensitz im Netzgebiet der MFN haben.
2. Sie müssen mindestens 4 Jahre im Installationsverzeichnis der MFN eingetragen sein.
3. Sie dürfen nicht gesperrt worden sein.
4. Sie dürfen keinen Mangel der Kategorie 1 (10 Punkte) aufweisen, auch nicht in der Vergangenheit.
5. Sie müssen mindestens 3 Inbetriebsetzungsanträge/Fertigstellungsanzeigen pro Jahr (z. B. Neubau, Komplettzentralisierung, usw.) bei uns eingereicht haben.

Zur Information:
Sofern Sie uns keinen Lieferanten nennen, werden Sie automatisch von Ihrem Grundversorger Stadtwerke Würzburg AG bzw. E.ON Energie Deutschland entsprechend § 1 StromGVV in Verbindung mit § 36 Absatz 1 EnWG beliefert. Wer Ihr Grundversorger ist, hängt von Ihrem Wohnort ab, siehe Grundversorger.

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