Trinkwasser in der Hausinstallation

Für die Hausinstallation sind gemäß der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (§ 12 Absatz 1 AVBWasserV) der Anschlussnehmer und bei Vermietung auch Dritte verantwortlich. Sie sind nach dieser Verordnung verpflichtet, diesen Teil der Trinkwasseranlage zu unterhalten. Die Verordnung senden wir Ihnen auf Wunsch gern zu. Diese und weitere Informationen finden Sie in der Broschüre, die Sie hier herunterladen können.

Downloads

Preisblatt Netzanschluss, Baukostenzuschuss, Inbetriebsetzung ab 01.01.2023
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Anfrage zur Netzversorgung mit Trinkwasser
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Kündigung Netzanschluss Trinkwasser
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