AAA
Mainfranken Netze GmbH
Trinkwasser in der Hausinstallation

Für die Hausinstallation sind gemäß der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (§ 12 Absatz 1 AVBWasserV) der Anschlussnehmer und bei Vermietung auch Dritte verantwortlich. Sie sind nach dieser Verordnung verpflichtet, diesen Teil der Trinkwasseranlage zu unterhalten. Die Verordnung senden wir Ihnen auf Wunsch gern zu. Diese und weitere Informationen finden Sie in der Broschüre, die Sie hier herunterladen können.

Dateigröße: 135 KB

Impressum © 2010