02.11.2009: Geändertes Preisblatt 2 im Strombereich gültig ab 01.11.2009
Neu ab 01.11.2009: Entsprechend § 2 (3) KAV wird für das Heizen mit Strom die Sonderkunden-Konzessionsabgabe von 0,11 ct/kWh angewendet, es sei denn, der Durchschnittspreis je Kilowattstunde im Kalenderjahr liegt unter dem Durchschnittserlös je Kilowattstunde an alle Sondervertragskunden.
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